Die Fortbildungsveranstaltung geht umfassend auf das gesamte Unterhaltsrecht ein und behandelt neue Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch wird der aktuelle Stand zur Unterhaltsreform berücksichtigt. Dabei wird insbesondere die anwaltliche Perspektive zugrunde gelegt und die verfahrensrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. Beweislast) problematisiert.
Folgende Themen sind u.a. geplant:
- Teil: Unterhalt
- Stand der Reform
- Düsseldorfer Tabelle 2025
- Asymmetrisches und paritätisches Wechselmodell
- Vertretung des Kindes beim Wechselmodell, BGH FamRz 2024, 1093; OLG Karlsruhe, FamRZ 2024, 1096; OLG Frankfurt, NZFam 2024, 899OLG HH FamRZ 2024, 110
- Unterhalt beim asymmetrischen Wechselmodell
- BGH, Beschl. 20.9.2023 XII ZB 177/22 (FamRZ 2024, 32) zum Bedarf des Kindes bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen
- Gefahr von zweckentfremdeter Verwendung von KU, OLG Koblenz FamRZ 2024, 39
- Diskrepanzen der Leistungsfähigkeit beim KU; BGH, Beschl. 20.9.2023 XII ZB 177/22 (FamRZ 2024, 32)
- Fiktive Einkünfte BGH NZFam 2025, 334
- KU – erhöhter Betreuungsanteil (OLG Bamberg FuR 2025, 154)
- Getrenntleben OLG Koblenz FamRZ 2024, 107
- Rechtsprechungsänderung zum Ehegattenunterhalt bei Betreuung eines Kindes, BGH FamRZ 2022, 1366; kritisch dazu OLG Oldenburg, FamRZ 2023, 1371
- Aktuelles zu Befristung und Begrenzung, § 1578b BGB
- Bewertung eines Firmenfahrzeugs OLG Hamm FamRZ 2024, 1189
- Erwerbspflicht beim Wechselmodell OLG Brandenburg FamRZ 2024, 1193
- Sekundäre AV OLG München FamRZ 2025, 503
- Verfestigte Lebensgemeinschaft – sekundäre Darlegungs- und Beweislast
- Teil: Verfahrensrecht
- Widerruf eines Anerkenntnisses
- Abänderung von Unterhaltstiteln
- KU im Verbund
- Beschwerde
- Taktische Erwägungen
- Antragstellung
- Einlegung der Beschwerde – Probleme mit beA
- Begründung der Beschwerde, § 528 ZPO
- Fristverlängerungsanträge
- Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit, BGH, FamRZ 2024,132
- Aufhebung erstinstanzlicher Entscheidungen, § 538 ZPO
- Präklusion von Vortrag, § 115 FamFG
- Anschlussbeschwerde
Änderungen aus Gründen der Aktualität bleiben vorbehalten.