• Donnerstag, 24. Juli 2025
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  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Familienrecht

Die Abänderung von Unterhaltstiteln Stand: Juli 2025

  • Familienrecht

Dr. Franz-Thomas Roßmann: Die Abänderung von Unterhaltstiteln Stand: Juli 2025

Referent: Rechtsanwalt Dr. Franz Roßmann, Fachanwalt für Familienrecht, Volkach, u.a. Autor von Taktik im familiengerichtlichen Verfahren, 6. Aufl. 2023

Die Abänderung von Unterhaltstiteln ist eine besonders anspruchsvolle und wichtige anwaltliche Tätigkeit. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten sind Einkünfte sehr volatil; Arbeitnehmer haben z.B. aufgrund von Kurzarbeit geringeres Einkommen, Selbstständige erleiden Gewinnrückgänge und kämpfen mitunter sogar um ihre Existenzgrundlage. In solchen Fällen muss die anwaltliche Vertretung handeln und die Abänderung bestehender Unterhaltstitel beantragen und bei Gericht durchsetzen. Natürlich kann es auch gegenteilige Effekte geben: Kredite wurden getilgt oder Kinder müssen nicht mehr unterhalten werden, sodass höherer Ehegattenunterhalt zu zahlen ist. Aufgrund der vielen Fallstricke kommt es in diesem Bereich jedoch immer wieder zu unzulässigen Anträgen. Spätestens im Bereich der Beschwerde werden diese Verfahrensfehler aufgedeckt und schonungslos geahndet. Die Fortbildungsveranstaltung geht daher schwerpunktmäßig auf die richtige Antragstellung und den schlüssigen Vortrag zur Abänderung ein.

Aufgearbeitet wird die Thematik systematisch; zahlreiche taktische Hinweise sowie Formulierungshinweise werden gegeben.

 

1. Teil: Die Abänderung gerichtlicher Unterhaltsentscheidungen nach § 238 FamFG

1. Das Verhältnis zum Leistungsantrag nach §§ 253, 258 ZPO

2. Die Abänderung nach § 238 FamFG

    a. Rechtsnatur des Abänderungsverfahrens nach § 238 FamFG

    b. Der Streitgegenstand des Abänderungsverfahren

    c. Der Abänderungsantrag

    d. Aktuelle Abänderungsgründe

3. Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG

4. Checkliste zum Abänderungsantrag nach § 238 FamFG

5. Abänderungsvoraussetzungen nach § 238 FamFG

    a. Hauptsacheentscheidung

    aa. Erfolgreiche Abänderungsverfahren

    bb. Antragsabweisender Abänderungsbeschluss

    b. Wesentliche Änderung der Verhältnisse

    c. Tatsachenpräklusion, § 238 Abs. 2 FamFG 

    d. Rückwirkungssperre, § 238 Abs. 3 FamFG

    e. Die Abänderungsentscheidung, § 238 Abs. 4 FamFG: BGH FamRZ 2021, 1116

    f. Weitere Verfahrensfragen

6. Das Verhältnis zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO

7. Anwaltliche Vorgehensweise

8. Verhältnis zum Rechtsmittel der Beschwerde

 

2. Teil: Die Abänderung von Vergleichen und Urkunden nach § 239 FamFG

1. Anwendungsbereich

   a. Vorläufige vergleichsweise Regelung

   b. Abgrenzung zum Leistungsantrag

   c. Präklusion

2. Der Abänderungsantrag nach § 239 FamFG

3. Abänderung entsprechend § 313 BGB

    a. Eingeschränkter Vertrauensschutz

    b. Störung der Geschäftsgrundlage

4. Abänderung von Jugendamtsurkunden oder notarielle Urkunden

5. Anwaltliche Strategie

6. Abänderungsstufenantrag 

 

3. Teil: Die Abänderung von einstweiligen Unterhaltsanordnungen

1. Änderung und Aufhebung der einstweiligen Unterhaltsanordnung nach § 54 FamFG

2. Einleitung der Unterhaltshauptsache nach § 52 Abs. 2 FamFG

3. Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

4. Vergleich im AO-Verfahren

 

4. Teil: Beschwerde

1. Anträge

2. Begründung

3. Fallstricke

 

Aktuelle Rechtsprechung wird tagesaktuell einbezogen.

Dr. Franz Thomas Roßmann
Referent

Dr. Franz Thomas Roßmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

ist als Rechtsanwalt in Volkach am Main tätig. Schwerpunktmäßig arbeitet er im Familienrecht (Fachanwalt für Familienrecht). Zu seinen familienrechtlichen Publikationen gehören: Taktik im familiengerichtlichen Verfahren (Roßmann), 7. Auflage 2025, Luchterhand, 869 Seiten Taktik im Unterhaltsrecht (Roßmann/Lentz), 5. Aufl. 2024, Luchterhand, 928 Seiten BGB Kommentar (Prütting, Wegen, Weinreich), 19. Auflage 2024,

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Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
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Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
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Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

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Zeitplan: siehe oben!

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Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

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Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

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