Seit dem Inkrafttreten des FamFG zum 01.09.2009 sind verschiedenste Streitfragen durch die Rechtsprechung – auch in jüngster Zeit – gelöst worden. Andere Fragen harren noch auf eine Antwort.
Neue Fragestellungen und Antworten ergeben sich aus der digitalen Transformation: u.a. Videokonferenzen aber auch Anforderungen an die Verkündung bei elektronischer Aktenführung
Im Seminar werden aktuelle Rechtsprechung und bis zur Veranstaltung beschlossene Gesetzesänderungen in ihrer Auswirkung auf die familienrechtliche Praxis systematisch dargestellt und in die bestehenden Strukturen eingeordnet. Dabei wollen wir uns dem Erkenntnisverfahren, Eilsachen, Rechtsmittelverfahren und der Vollstreckung zuwenden, insbesondere:
- Abgrenzung zwischen sonstigen Familiensachen nach § 266 FamFG und Zivilsachen
- Feststellungsanträge und Zwischenfeststellungsanträge (Zulässigkeit, Anwendungsbereiche)
- Videokonferenzen nach § 32 Abs. 3 FamFG / § 113 FamFG i.V.m. § 128a ZPO bzw. für Beweisaufnahme § 284 ZPO
– Voraussetzungen
– territoriale Grenzen
– Umgang mit technischen Problemen
– Einsatz bei einer Beweisaufnahme - Eilverfahren
– „Absicherung der Ergebnisse“
– Abänderung von Entscheidungen - Rechtsmittelverfahren
– Anforderungen an eine Beschwerdebegründung
– VKH für ein beabsichtigtes Rechtsmittel
– Wiedereinsetzung und Anforderungen an die Orga zur Fristwahrung; Fürsorgepflicht des Gerichts bei Einreichungsfehlern - Abänderungsantrag oder Vollstreckungsgegenantrag