Das Familienrecht hat viele Schnittstellen zum Sozialrecht. Diese gilt es sowohl bei der Bearbeitung streitiger Fälle, als auch mit Blick auf bereits beschlossene oder geplante Änderungen bei der Gestaltung von Verträgen in den Blick zu nehmen, die in die Zukunft wirken sollen.
Im Seminar werden bereits bestehende gesetzliche Regelungen erörtert sowie Planungen des Gesetzgebers mit Auswirkungen im Familienrecht.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
- Gesetzliche Krankenversicherung nach der Reform durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, u.a.
– Familienmitversicherung Ehegatte – Beitragsänderungen ab dem 01.01.2028 und Ausnahmen hiervon – Reaktion auf die Gesetzesänderung bei der Gestaltung von Trennungs -und Scheidungsfolgenvereinbarungen Anschlussversicherung nach Wegfall der Familienversicherung
– Familienmitversicherung Kinder – Gestaltungsmöglichkeiten nach einer rechtskräftigen Ehescheidung und etwaige Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf des Kindes - freiwillige Versicherung einschließlich Beitragsgrundsätze bei freiwilliger Versicherung, insbesondere bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit
- Unterhaltsvorschussgesetz
– Voraussetzungen: keine wesentliche Mitbetreuung des anderen Elternteils, Mitwirkungspflichten
– Reformüberlegungen
– Anspruchsübergang und Durchsetzung übergegangener Ansprüche - Auswirkungen der SGB-II-Reform zum 01.07.2026 in verschiedensten familienrechtlichen Regelungen SGB-II-Leistungen in den verschiedenen Kindesbetreuungsmodellen
- Gesetzliche Rentenversicherung