Das Familienrecht hat viele Schnittstellen zum Sozialrecht. Diese gilt es sowohl bei der Bearbeitung streitiger Fälle, als auch mit Blick auf bereits beschlossene oder geplante Änderungen bei der Gestaltung von Verträgen in den Blick zu nehmen, die in die Zukunft wirken sollen.
Im Seminar werden bereits bestehende gesetzliche Regelungen erörtert sowie Planungen des Gesetzgebers mit Auswirkungen im Familienrecht.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
- Gesetzliche Krankenversicherung (Familienmitversicherung Ehegatte und Kinder sowie Anschlussversicherung, freiwillige Versicherung)
- Unterhaltsvorschussgesetz (Verbindung zur Betreuungsregelung)
- Auswirkungen der SGB-II-Reform zum 01.07.2026 in verschiedensten familienrechtlichen Regelungen
SGB-II-Leistungen in den verschiedenen Kindesbetreuungsmodellen - Gesetzliche Rentenversicherung