• Mittwoch, 9. Dezember 2026
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Familienrecht

Reformen und Reformvorschläge im Familienrecht und deren jeweilige Auswirkungen auf Vertragsgestaltung und Verfahrensführung

  • Familienrecht

Nicht erst in dieser Legislaturperiode ist angekündigt worden, den Reformstau im Familienrecht zu beseitigen. Einzelne familienrechtliche Reformen sind in 2026 bereits in Kraft getreten – andere befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Zudem haben auch die in 2026 in Kraft getretenen Reformen sowie die beschlossenen und die angedachten Reformen im Sozialrecht unmittelbare Auswirkungen im Familienrecht, insbesondere beim Unterhalt.

Angesichts in der Vergangenheit zunächst stecken gebliebener Reformvorhaben im Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie im Versorgungsausgleich einerseits und voller Schreibtische andererseits stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Reformen im konkreten Mandat berücksichtigt werden müssen.

Hierauf hat die Haftpflichtrechtsprechung bereits eine Antwort gegeben, wonach der konkret übernommene Auftrag festlegt, welche Rechtskenntnisse sich der Auftragnehmer verschaffen muss – wozu auch Reformen und Reformüberlegungen gehören, über die in der Tages- und/oder Fachpresse berichtet wird.

Auch die Rechtsprechung des BGH zeigt, dass dieser sich im konkreten Fall mit der Frage befasst, ob sich z.B. aus Reformüberlegungen Anhaltspunkte für geänderte gesellschaftliche Überlegungen ergeben, die z.B. bei Billigkeitserwägungen oder den Geschäftsgrundlagen eines Vertrages von Bedeutung sein können. So geht der BGH in Rn. 22 seines Beschlusses vom 31.01.2024 – XII ZB 385/23 – auf das am 25.01.2024 vorgelegte Eckpunktepapier des BMJ zu einer Kindschaftsrechtsreform ein.

Gegenstand des Seminars sind die in 2026 in Kraft getretenen, verkündeten und im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Reformen im Familienrecht und die für Familienrechtler bedeutsamen Reformen im Sozialrecht und der praktische Umgang mit diesen in streitigen Verfahren und bei Vertragsgestaltungen.

 

  • Reformen im Überblick
    Abstammungsrecht – Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung – BGBl 2026 I, Nr. 83
    Gewaltschutz – Gestz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz – BGBl I 2026, Nr. 198
    – Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vom 22.04.2026 (BT-Drs 21/6510) u.a. Ausgleich bisher verschwiegener oder übersehener Anrechte im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Einbeziehung jeglicher betrieblicher Altersversorgungen unabhängig von der Ausgleichsform auch in Fällen, die nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen (Hinweis dazu in der Literatur: führt ggf. zu abweichenden Vereinbarungen bei Unternehmereheverträgen und zu einem Änderungsbedarf bei derartigen Verträgen bei bereits abgeschlossenen Verträgen); Anträge auf Abänderung sollen früher zulässig sein
    – Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vom 11.05.2026 u.a. grundlegende Umgestaltung des Kindschaftsrechts nicht nur hinsichtlich des systematischen Aufbaus; Definition des Kindeswohls, besserer Schutz bei häuslicher Gewalt, Vollmachtserteilung auf Dritte
    SGB II: in Kraft seit dem 01.07.2026 keine Auswirkungen auf VKH-Bewilligungen, da sich dessen wirtschaftliche Voraussetzungen nach dem SGB XII richten Verschärfung beim Vermögenseinsatz Verschärfung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (z.B. bei kindeserziehenden Eltern nunmehr ab Vollendung des 14. Lebensmonats) Arbeitgeberhaftung für unrechtmäßig bezogene SGB II Leistungen, wenn ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht oder ein Beschäftigungsverhältnis ohne tatsächliche Arbeitsleistung gemeldet wird
    GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – beschlossen am 10.07.2026 u.a. mit unterhaltsrechtlichen Auswirkungen betr. Änderungen der Familienversicherung
    Unterhaltsvorschussgesetz – Regierungserklärung zu Änderungen in der Bezugsberechtigung und zur Durchsetzung des Unterhaltsregresses – Diskussion um Anspruch bei anonymer Samenspende
  • Berücksichtigung in gerichtlichen Verfahren – Präklusion bei wiederkehrenden Leistungen und feststehender zukünftiger Änderung der Rechtslage
  • Berücksichtigung bei Vertragsgestaltungen im Unterhaltsrecht
    – Geschäftsgrundlage und Abänderungsvereinbarungen
    – Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung oder individuelle vertragliche Ansprüche
  • Änderungen im Versorgungsausgleich
    – Kompensationsmodelle in Eheverträgen bei Einbeziehung weiterer Anrechte
    – Abänderung von Vereinbarungen nach § 227 FamFG oder Ausschluss der Abänderung
Edith Kindermann
Referentin

Dr. Edith Kindermann

Rechtsanwältin, Notarin und Präsidentin Deutscher Anwaltverein a.D.

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Familienrecht:

Live online
  • Do., 30.07.26
  • 09:15 - 12:00
    • Dr. Wolfram Viefhues
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Neuigkeiten vom BGH zum Wechselmodell und erweiterten Umgang
Live online
  • Mo., 03.08.26
  • 09:00 - 11:45
    • Holger Siebert
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis
Live online
  • Di., 04.08.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Franz Thomas Roßmann
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Taktik und Stolperfallen im familiengerichtlichen Verfahren – Update Verfahrensrecht
Live online
  • Do., 06.08.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Franz Thomas Roßmann
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Update Güterrecht / Nebengüterrecht Stand: August 2026