Nicht nur die seit langem geführte Diskussion, ob die Zugewinngemeinschaft in ihrer aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung der adäquate Güterstand für Ehegatten ist, sondern auch die unterschiedlichen Lebensentwürfe von Ehegatten werfen für diese die Frage auf, ob es überhaupt beim gesetzlichen Güterstand bleiben soll und ob und ggf. in welcher Weise zu diesem abweichende, individuelle Regelungen getroffen werden sollen.
Auch wenn die Rechtsprechung güterrechtliche Regelungen nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zählt, ist zunächst ein Blick erforderlich, welche Regelungen zulässig sind, um dann im zweiten Schritt zu prüfen, ob diese für die Ehegatten zweckmäßig sind. Abzuwägen ist auch, ob Vereinbarungen innerhalb der gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs dem konkreten Ehemodell am besten entsprechen, z.B. Verzeichnisse des Anfangsvermögens.
Im Seminar werden u.a. behandelt:
- Grenzen von Vereinbarungen
- Zeitpunkt der Vereinbarung
- Das Beurkundungsverfahren / Formvorschriften
- Gründe für eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes
- Verzeichnis des Anfangsvermögens (Bedeutung, Regelungen zum Wert eines Vermögensgegenstandes)
- Gestaltungsoptionen, u.a.
– zum Stichtag
– auflösende oder aufschiebende Bedingungen
– zu Vermögensgegenständen – Bewertung oder gegenständliche Herausnahme – in Anfangs- und Endvermögen – Aufwendungen auf ausgeschlossene Vermögensgegenstände in der Ehezeit
– Bewertungsregelungen
– Vollstreckungsvereinbarungen
– Kompensationsregelungen – auch in Bezug auf Anrechte im Versorgungsausgleich - Steuerliche Aspekte, insbesondere schenkungssteuerliche Aspekte
- Mitteilungspflichten an Standesämter
- Ein Blick auf die Kosten bei Anwalt und Notar