Die Ehewohnung ist für viele der Inbegriff des gemeinsamen Lebens. Nach einer Trennung und Scheidung sind verschiedenste Regelungen zu treffen, auf die der Gesetzgeber auch mit unterschiedlichen Regelungen für die Zeit der Trennung und nach einer rechtskräftigen Scheidung reagiert hat. Mit den aktuell angedachten Gesetzesänderungen zu Regelungen in Fällen häuslicher Gewalt kommen weitere Aspekte hinzu. Schließlich kann die Übernahme des Mietverhältnisses nach einer rechtskräftigen Ehescheidung in Zeiten stark steigender Mieten von Interesse sein, so dass der dinglichen Regelung des § 1568a BGB grössere Bedeutung zukommt.
Im Seminar werden u.a. behandelt:
- Definition der Ehewohnung (räumlich, zeitlich)
- Während der Trennungszeit
– Nutzungsrechte (u.a. Überlassung – auch bei Kindern im Haushalt, in Fällen häuslicher Gewalt; Aufgabe der Nutzung, Mitwirkung an der Beendigung eines Mietvertrages)
– Nutzungsentschädigungansprüche (u.a. Verhältnis zum Unterhalt und zu Finanzierungsaufwendungen)
– Verfahrensrechtliche Durchsetzung - Nach einer rechtskräftigen Scheidung
– Begründung oder Übernahme eines Miet- oder Nutzungsverhältnisses nach § 1568a BGB einschließlich aktueller BGH-Entscheidung zur Verfahrensart
– Neuregelung der Verwaltung und Nutzungsentschädigung
– Bewertung und Berücksichtigung der Nutzungsmöglichkeit und Kostenregelung beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
– Beteiligte eines Verfahrens nach § 1568a BGB, wenn die Ehewohnung im Vermögen einer Außen-GbR der Ehegatten steht
– Verfahrensrechtliche Durchsetzung - Abwehr von Störungen durch Dritte
- Vereinbarungen über die zeitlich begrenzte Aufrechterhaltung des Eigentums
- Anwaltsvergütung (Auftragsinhalte, Angelegenheiten, Gegenstandswerte)