Mit dem Begriff der „Selbständigen“ sollen sowohl Freiberufler, als auch Gewerbetreibende. Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften und Land- und Forstwirte erfasst werden.
Die Bearbeitung von streitigen Fällen, an denen Selbständige beteiligt sind, weist einige spezielle Aspekte auf, die sowohl die mandatierten Anwälte als auch die Richter – insbesondere die Tatrichter – in besonderer Weise fordern. Ab und an ist vorschnell der Ruf nach einem Sachverständigengutachten zu vernehmen. Dieses hilft jedoch sowohl in Gestalt eines Privatgutachtens als auch als Gutachten im gerichtlichen Verfahren nur weiter, wenn die richtigen Fragen gestellt werden.
Im Seminar werden die Besonderheiten bei Selbständigen in verschiedenen familienrechtlichen Regelungen sowohl in materiell-rechtlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die verfahrensrechtliche Berücksichtigung dargestellt.
Zum Inhalt gehören insbesondere:
- Vorfragen bei der Mandatsannahme
- Unterhaltsrecht
– Konkreter Umfang von Auskunft und Belegvorlage
– Altersvorsorgeaufwendungen (Höhe und Anlageformen)
– Pflichtteilsverzicht und nachehelicher Unterhalt (§ 1586b BGB)
– Abweichende Regelungen zur Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
– Grundlagen der Abänderbarkeit von Vereinbarungen/Vergleichen sowie Vereinbarungen bei unvollständiger Klärung der Geschäftsgrundlage - Zugewinnausgleich
– Konkreter Umfang von Auskunft und Belegvorlage
– Bewertungsmethoden und Vorgabe durch den Tatrichter
– Latente Steuerlast
– Kostenerstattung bei Privatgutachten
– Zugewinnausgleichsforderungen in der Insolvenz von Ausgleichsberechtigten und Ausgleichspflichtigen - Versorgungsausgleich
– Einbezogene Anrechte und geplante Änderung bei betrieblichen Anrechten
– Einflüsse auf ein einbezogenes Anrecht während des laufenden Ehescheidungsverfahrens
– Wertänderungen bei Anrechten nach Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich