Die Beweisführung im Familienrecht kann herausfordernd sein. Die Ereignisse liegen lange zurück und / oder Sachverhalte ändern sich im Laufe der Jahre. Rechtsbegriffe werden nicht scharf von Tatsachen getrennt oder missverstanden. Weniges wird schriftlich festgehalten und bei Familieninterna sind meist keine Zeugen zugegen. In dieser Situation fällt der Blick auf die Beweislastverteilung sowie Beweiserleichterungen, auf die unterschiedlichen Regelungen je nach Verfahrensart, auf Besonderheiten der Beweisführung mit digitalen Beweismitteln und auf Kostenerstattungsfragen, wenn vorgerichtlich Gutachten eingeholt oder Detekteien beauftragt werden.
Im Seminar werden u.a. behandelt
- Gesetzliche Beweisregelungen / Vermutungen z.B. im Recht der Ehescheidung (§ 1566 BGB), in Abstammungsangelegenheiten §§ 1600c, 1600d BGB), Nach Auszug aus der Ehewohnung bei Getrenntleben (§ 1361b Abs. 4 BGB), in Bezug auf das Eigentum an beweglichen Sachen (§ 1362 BGB); beim Zugewinnausgleich (§ 1377 BGB, § 1380 BGB)
- Sekundäre Darlegungslast (Fälle der sekundären Darlegungslast – insbesondere im Unterhaltsrecht – und Erfüllung derselben)
- Beweiserleichterungen und Beweisvereitelung
- Amtsermittlung / Beweiserhebung in fG-Verfahren (§§ 29, 30 FamFG; Grenzen der Amtsermittlung)
- Beweisanforderungen und – führung in Ehesachen
- Beweisanforderungen in Familienstreitsachen
- Digitale Beweismittel sichern und einführen
- Beweisverwertung nach Richterwechsel
- Beweisaufnahme im Rechtsmittelverfahren als zweiter Tatsacheninstanz in Familiensachen
- Beweissicherungsverfahren
- Erstattung der Kosten für Privatgutachten, Detektivkosten etc.