• Montag, 1. Dezember 2025
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht oder im Steuerrecht

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Immobilienbewertung nach § 198 BewG

  • Erbrecht
  • Steuerrecht

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Neu: Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

•    Neuregelung des § 198 des Bewertungsgesetzes

o    Anwendungszeitpunkt
o    Wirkung der Vorschrift: Erweiterung und Einengung

•    Anforderungen an Sachverständigen-Gutachten

o    Inhaltliche Anforderungen an Gutachten
o    Problematik der fehlenden Bindungswirkung
o    Checkliste zur Anerkennung von Gutachten?

•    Neue Qualifizierung von Sachverständigen zwingend

o    Gutachterausschüsse
o    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
o    Zertifizierter Sachverständige

•    Gesetzliche Neuregelung: Kaufpreis als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

o    Gewöhnlicher Geschäftsverkehr erforderlich
o    Zeitraum der Anerkennung eingeschränkt
o    Änderungsmöglichkeiten von bereits bestandskräftigen Bescheiden
o    Hinweis: Gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung

•    Besonderheiten

o    Berücksichtigung von Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht

Wilfried Mannek
Referent

Wilfried Mannek

Diplom-Finanzwirt, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

… ist Regierungsdirektor mit Zuständigkeiten u.a. für die Bedarfsbewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer, sowie für Einheitsbewertung und Grundsteuer. Mitglied in Arbeitsgruppen der Finanzverwaltung Vortragender bei der Fortbildung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ferner Fortbildung der Finanzämter in der Fortbildungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Fachautor

Ihre Vorteile

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  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Di., 14.07.26
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Die Europäische Erbrechtsverordnung in der gerichtlichen Anwendung
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  • Di., 21.07.26
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    • Holger Siebert
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Cashflow und Unternehmensbewertung für Erb- und Familienrecht