Letztwillige Verfügungen zugunsten von Menschen mit Behinderung sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts anerkannt. Bis heute ist durch das Behindertentestament hervorgerufen Spannung zwischen Sittenwidrigkeit und anerkennenswerter Versorgungswunsch der Eltern Gegenstand von Auseinandersetzungen in Rechtsprechung und Gestaltung.
Letztwillige Verfügungen zugunsten von Menschen mit Behinderung sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts anerkannt. Bis heute ist durch das Behindertentestament hervorgerufen Spannung zwischen Sittenwidrigkeit und anerkennenswerter Versorgungswunsch der Eltern Gegenstand von Auseinandersetzungen in Rechtsprechung und Gestaltung.
Gliederung:
I. Sozialhilferegress im Überblick
II. Klassisches Behindertentestament
a. Vor- und Nacherbschaft
i. Nicht befreite Vorerbschaft
ii. Befreiungstatbestände
b. Pflichtteilsrestansprüche
c. Testamentsvollstreckung
i. Dauertestamentsvollstreckung
ii. Verwaltungsanweisungen
d. Kosten der rechtlichen Betreuung
III. Vermächtnislösung
IV. Stiftungsrechtliche Gestaltung
V. Pflichtteilsverzichtsvertrag
VI. Reparaturmaßnahmen bei gesetzlicher Erbfolge im ersten Erbfall
Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuelle Sach- und Rechtslage und die sich hieraus ergebenden Veränderungen in der Gestaltung des Behindertentestaments. Der Referent stellt neben der klassischen Gestaltung insbesondere auch die Stiftungsrechtliche Gestaltung dar und zeigt erbrechtliche Reparaturmaßnahme bei fehlendem Testament im ersten Erbfall dar.
„Tagesaktuelle“ Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!