• Donnerstag, 29. Januar 2026
  • von 09:15 bis 12:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht

Testamentsgestaltung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung

  • Erbrecht

Letztwillige Verfügungen zugunsten von Menschen mit Behinderung sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts anerkannt. Bis heute ist durch das Behindertentestament hervorgerufen Spannung zwischen Sittenwidrigkeit und anerkennenswerter Versorgungswunsch der Eltern Gegenstand von Auseinandersetzungen in Rechtsprechung und Gestaltung. 

Letztwillige Verfügungen zugunsten von Menschen mit Behinderung sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts anerkannt. Bis heute ist durch das Behindertentestament hervorgerufen Spannung zwischen Sittenwidrigkeit und anerkennenswerter Versorgungswunsch der Eltern Gegenstand von Auseinandersetzungen in Rechtsprechung und Gestaltung. 

Gliederung:
I.    Sozialhilferegress im Überblick

II.    Klassisches Behindertentestament
   a.    Vor- und Nacherbschaft
      i.    Nicht befreite Vorerbschaft
      ii.    Befreiungstatbestände
   b.    Pflichtteilsrestansprüche
   c.    Testamentsvollstreckung
      i.    Dauertestamentsvollstreckung
      ii.    Verwaltungsanweisungen
   d.    Kosten der rechtlichen Betreuung

III.    Vermächtnislösung

IV.    Stiftungsrechtliche Gestaltung

V.    Pflichtteilsverzichtsvertrag

VI.    Reparaturmaßnahmen bei gesetzlicher Erbfolge im ersten Erbfall

Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuelle Sach- und Rechtslage und die sich hieraus ergebenden Veränderungen in der Gestaltung des Behindertentestaments. Der Referent stellt neben der klassischen Gestaltung insbesondere auch die Stiftungsrechtliche Gestaltung dar und zeigt erbrechtliche Reparaturmaßnahme bei fehlendem Testament im ersten Erbfall dar.
„Tagesaktuelle“ Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Ulf Schönenberg-Wessel
Referent

Ulf Schönenberg-Wessel

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und PARTNER, Kiel

ist Senior-Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner (www.ssw-partner.de) in Kiel. Er ist Mitherausgeber der „ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ und Mitherausgeberbeirat der Zeitschrift „notar“. Daneben ist er ist Geschäftsführer der Norddeutschen Gesellschaft für Testamentsvollstreckung mbH (https://www.ngtv-kiel.de/). Im Jahr 2023 wurde Herr Schönenberg-Wessel zum Vorsitzenden Richter am

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Erbrecht:

Live online
  • Mo., 15.12.25
  • 09:45 - 12:30
    • Dr. Dietmar Weidlich
  • Erbrecht
  • 1 Einheit
Testamentsgestaltung Modul 1: Typische Standardfragen und Fehlerquellen bei der Testamentsgestaltung
Live online
  • Di., 16.12.25
  • 09:45 - 12:30
    • Dr. Dietmar Weidlich
  • Erbrecht
  • 1 Einheit
Testamentsgestaltung Modul 2: Gestaltung und Auswirkungen wechselbezüglicher Verfügungen beim Ehegattentestament
Live online
  • Mi., 17.12.25
  • 08:30 - 11:15
    • Holger Siebert
  • Erbrecht
  • 1 Einheit
Ausgewählte Themen aus dem Erbrecht – Teil 1 von 3
Live online
  • Mi., 17.12.25
  • 11:45 - 14:30
    • Holger Siebert
  • Erbrecht
  • 1 Einheit
Ausgewählte Themen aus dem Erbrecht – Teil 2 von 3