• Dienstag, 6. Oktober 2026
  • von 09:45 bis 12:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht oder im Familienrecht

Die familienrechtlichen Folgen des Todes – Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Totenfürsorge, Sozialhilferegress

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Einführung
  • Der Tod im Scheidungsverfahren
  • Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren
  • Auswirkungen auf die Folgesachen
  • Auswirkungen des Scheidungsverfahrens auf das gesetzliche Ehegattenerbrecht
  • Auswirkungen des Scheidungsverfahrens auf die Gültigkeit von Verfügungen von Todes wegen

 

1. Der Zusammenhang zwischen Güter- und Erbrecht

2. Abhängigkeit des gesetzlichen Erbrechts vom Güterstand
a) Gütertrennung, § 1931 IV BGB
b) Gütergemeinschaft und fortgesetzte Gütergemeinschaft
c) Deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft

3. Insbesondere: Das Zusammenspiel von § 1931 BGB und § 1371 BGB
a) Erbrechtliche und güterrechtliche Lösung und ihre Vor- und Nachteile
b) Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht
c) Die Auswirkungen auf den Erwerb des Erben bei negativem Anfangsvermögen
d) Steuerrechtliche Implikationen

4. Die Qualifikation des § 1371 BGB im internationalen Privatecht
a) Güterrechtliche Qualifikation des BGH
b) Erbrechtliche Qualifikation nach Inkrafttreten der EuErbVO
c) Unterschiede in den Anwendungsfällen

5. Der Tod im Unterhaltsrecht

6. Tod des Unterhaltsberechtigten

7. Tod des Unterhaltsverpflichteten
a) Erlöschen des Anspruchs beim Verwandtenunterhalt, Unterhalt nach § 1360 und § 1361 BGB
b) Auf den hypothetischen Pflichtteil begrenzter Anspruch gegen den Erben beim Nachscheidungsunterhalt
c) Unbegrenzter Übergang beim Unterhalt nichtehelicher Elternteile

8. Tod und Versorgungsausgleich

9. Tod im Scheidungsverfahren

10. Tod nach dem Scheidungsverfahren, aber vor dem VA

11. Tod nach der Durchführung des VA
a) Öffentlich-rechtlicher VA
aa) Tod des Berechtigten
bb) Tod des Verpflichteten
b) Schuldrechtlicher VA
aa) Tod des Berechtigten
bb) Tod des Verpflichteten

12. Anpassung und Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten

13. Elterliche Sorge beim Tod eines Elternteils

14. Das Zusammenspiel der EuErbVO mit der kommenden EuGüVO

15. Die EuErbVO
a) Anwendungsbereich
b) Gerichtliche Zuständigkeiten
c) Anwendbares Recht bei Rechtswahl
d) Anwendbares Recht ohne Rechtswahl
e) Reichweite der Verweisung
f) Anerkennung und Vollstreckung

16. Hinweise auf die kommende EuGüVO
a) Anwendungsbereich
b) Gerichtliche Zuständigkeiten
c) Anwendbares Recht bei Rechtswahl
d) Anwendbares Recht ohne Rechtswahl
e) Reichweite der Verweisung
f) Anerkennung und Vollstreckung

17. Sich abzeichnende Konfliktfelder

Dr. Rainer  Kemper
Referent

Dr. Rainer Kemper

Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster

ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichungen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht. 2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Erbrecht oder Familienrecht:

Live online
  • Mo., 13.07.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Edith Kindermann
  • Familienrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Schnittstellen des Familienrechts zum Sozialrecht
Live online
  • Di., 14.07.26
  • 09:15 - 12:00
    • Holger Siebert
  • Erbrecht
  • 1 Einheit
Die Europäische Erbrechtsverordnung in der gerichtlichen Anwendung
Live online
  • Mi., 15.07.26
  • 14:00 - 16:45
    • Norbert Schneider
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
RVG 2026: Das neueste zu den Verfahrenswerten in Familiensachen
Live online
  • Do., 16.07.26
  • 09:15 - 12:00
    • Wilfried Mannek
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • 1 Einheit
Steuerliche Unternehmensbewertung