Vernünftige Regelungen werden häufig für den Erbfall unterlassen oder es werden bestimmte Gegebenheiten nicht beachtet. Im Seminar besprechen wir Korrekturmöglichkeiten nach dem Erbfall. Beispielsweise werden behandelt:
• Anfechtungsmöglichkeiten
• Ausschlagung als Korrektiv
• Der Erlassvertrag
• Die Frist des § 14 ErbStG ErbStG
• Der Antrag nach § 15 Abs.3 ErbStG
• u.a.