Durch die EU-ErbVO wurden die Bestimmung des Erbstatuts und die internationale Zuständigkeit in Erbsachen rechtlich harmonisiert. Anzuwenden ist die EU-ErbVO auf alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Inzwischen hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit, Unklarkeiten zu beseitigen.
Besprochen werden im Seminar:
- Erbstatut
- Rechtswahl
- § 1371 Abs.1 BGB aus europäischer Sicht
- Zuständigkeitsregelungen
- Gegenständlich beschränkter Erbschein
- Ordre public
- Das Vindikationslegat
- Das europäische Nachlasszeugnis
- Erbausschlagung
- u.a.