Ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Beide haben Informationsinteressen in unterschiedlicher Gestaltung:
- Auskunft unter miterbenden Abkömmlingen (§ 2057 BGB)
- Auskunftsanspruch gegenüber Hausgenossen
- Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
- Auskunftspflichten von Erben gegenüber dem Ehegatten des Erblassers
- Die Rechnungslegungspflichten nach § 666 BGB
- u.a.