Sind die Erben in einem Erbfall unbekannt, ist regelmäßig ein Nachlasspfleger zu bestellen. Dieser ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Besprochen werden aktuelle Entwicklungen:
Gesetzgebung
Die rechtliche Stellung des Nachlasspflegers
Erbenermittlung
Vergütungsfragen
Steuerliche Fragen