Die Deutschen werden immer älter, doch nicht jeder gesund. 2050 soll es über 3 Millionen Pflegebedürftige geben, die an Demenz leiden. Angesichts der Tatsache, dass hierzulande jährlich über 100 Milliarden EUR verschenkt und vererbt werden, bietet dies ein großes Betätigungsfeld für den sog. Erbschleicher. Bereits Corona und die damit zusammenhängende Isolation älterer Menschen haben zu einem Anstieg der Fälle in der rechtsanwaltlichen Praxis geführt, bei denen der gesetzliche Erbe von testamentarischen Verfügungen zugunsten außenstehender Personen überrascht wurde. Die Begünstigten solcher Verfügungen agieren immer professioneller. Zeit, massiv dagegen vorzugehen!
Im Einzelnen:
- § 30 BtOG und die stillen Testamente
- § 14 HeimG und die analoge Anwendung
- § 138 Abs. 1 BGB neu denken nach der Rechtsprechung des OLG Celle
- Unerlaubte Zuwendungen an Ärzte
- Wozu Testierfreiheit?
- Wie weit geht der Amtsermittlungsgrundsatz?