Wer Bauträgerverträge gestaltet, beurkundet oder anwaltlich berät, vor Gericht verteidigt oder angreift, muss eine Fülle neuer Entscheidungen im Blick behalten. Dieses Seminar geht die aktuellen Themen aus zwei Richtungen an. Aus notarieller Perspektive wird gezeigt, wie sich Risiken bereits bei der Vertragsgestaltung vermeiden lassen, aus anwaltlicher Sicht wird berichtet, wie dieselben Klauseln im Streitfall auf den Prüfstand kommen. Thematisch geht es unter anderem um die Frage, was „vollständige Fertigstellung“ bedeutet: Der BGH hat dazu am 22.4.2026 eine Entscheidung getroffen, die das Problem nach Auffassung der Referenten nicht abschließend klärt. Anschließend geht es um unwirksame Zahlungspläne, etwa wegen veralteter Normverweise auf § 632a BGB, sowie um Wohnflächen- und Toleranzklauseln. Bei Mehrhausanlagen wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen sich der Herstellungsanspruch auf einen Bauabschnitt beschränken lässt und welche flankierenden Regelungen die Gemeinschaftsordnung dafür braucht. Für die Praxis besonders wichtig sind Änderungsvollmachten, die nach dem BGH nur noch wirksam sind, wenn sie einen triftigen Grund benennen. Ebenso erörtert werden die Gestaltung der zweistufigen Abnahme und die Amtshaftung des Notars bei unwirksamen Abnahmeklauseln. Anwaltliche Strategien im Umgang mit unwirksamen Klauseln werden ebenfalls erörtert. Mit der Entscheidung des BGH vom 26.3.2026, die eine Verjährungsobergrenze von 30 Jahren annimmt, rückt zudem die Frage einer „Gewährleistung ohne Ende“ in den Vordergrund. Kompakte Kurzbeiträge zu Bezugsfertigkeit, flexiblen Zahlungsplänen, Vertragsstrafe und Eigentumsumschreibung schließen das Programm ab. Es referieren und diskutieren Dr. Michael Selk, Rechtsanwalt und Partner bei Weiland Rechtsanwälte in Hamburg und Dr. Carsten Cramer, LL.M. (Columbia), Notar in Hamburg (Notare Spitalerstraße).