Spätestens seit der Entscheidung des EuGH vom 17. Mai 2023 (C-97/22) zu den weitreichenden Folgen eines Verbraucherwiderrufs führen Widerrufsfälle im Baurecht kein Schattendasein mehr. Auch das Urteil des BGH vom 6. Juli 2023 (VII ZR 151/22) zum „Geschäftsmodell Handwerkerwiderruf“ hat viel Aufsehen erregt.
Für Architekten, Fachplaner, Bauunternehmen und Handwerker kann die Missachtung der verbraucherschützenden Informationspflichten zum finanziellen Fiasko werden. Allerdings führt nicht jede Vertragsanbahnung außerhalb der Geschäftsräume zu einem “außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag“. Wann genau liegt dieser nun vor? Welche Anforderungen sind an eine “Widerrufsbelehrung” zu stellen? Und welche Besonderheiten gelten z.B. im Baurecht oder für den Architektenvertrag? Diese und viele mit dem Thema verbundenen Fragen will das Seminar beantworten.
Insbesondere der souveräne Umgang mit der unübersichtlichen und verschachtelten Gesetzessystematik soll unter Heranziehung vieler Beispiele aus der Praxis in diesem Seminar vermittelt werden.
Tipps zu taktischen und prozessrechtlichen Strategien und wichtige Einblicke in die richterliche Denkweise werden bei diesem sehr praxisrelevanten Seminar nicht zu kurz kommen.