Im Herbst 2025 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie in das deutsche Recht umzusetzen. Die transformierten Vorschriften gelten dann ab dem Herbst 2026, konkret ab dem 20.11.2026. Im deutschen Verbraucherkreditrecht stehen zahlreiche grundlegende Veränderungen an. So verabschiedet sich die neue Richtlinie vom Begriff des entgeltlichen Kredits und erfasst nun umfänglich auch die sog. 0 %-Finanzierung. Die Auswirkungen von Informationsdefiziten auf das Ingangsetzen der Widerrufsfrist werden von der Richtlinie völlig neu eingeordnet. Informationspflichten des Kreditgebers werden angepasst und erweitert, neue Beratungspflichten und Wohlverhaltensregeln eingeführt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erhält eine erhebliche Modifikation. Schließlich werden Obergrenzen für Zinssätze, den effektiven Jahreszins und den
Gesamtbetrag eines Verbraucherkredits bestimmt. Sämtliche Neuregelungen des deutschen Verbraucherkreditrechts stellt das Seminar vor und weist auf erste absehbare Probleme hin.