Der XI. Zivilsenat des BGH hat in jüngerer Zeit zahlreiche grundlegende Entscheidungen zum Verbraucherkreditrecht gefällt. Zum Teil ausgelöst durch Urteile des EuGH ging es dabei vielfach um das verbraucherkreditrechtliche Widerrufsrecht. Hier hat sich ein neuer Blick auf die Relevanz von Informationsdefiziten für die Ingangsetzung der Widerrufsfrist etabliert. Dazu sind nun zahlreiche Einzelfragen geklärt und darzustellen. Von Interesse ist die Rechtsprechung des BGH auch in Zukunft, da für Altverträge das geltende Recht weiter gilt. Das Seminar wirft aber auch die Frage auf, welche Bedeutung der Rechtsprechung für das reformierte Recht nach Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie zukommt. Schließlich war immer wieder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Gegenstand von Urteilen des BGH.