Der XI. Zivilsenat des BGH hat in jüngerer Vergangenheit zahlreiche Entscheidungen zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Kredit- und Girokontenverträgen getroffen und sich intensiv mit den Rechtsfolgen des Scheiterns derartiger Klauseln an der Inhaltskontrolle befasst. Überlagert wird die BGH-Rechtsprechung von Urteilen des EuGH zu diesen Themen, da das nationale AGB-Recht an den Vorgaben der sog. Klauselrichtlinie zu messen ist. Das Seminar setzt die aktuellen Urteile in einen systematischen Zusammenhang, fasst deren Ergebnisse prägnant zusammen und bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Dinge. Schlagwortartig seien genannt die Grundsatzentscheidungen des BGH vom 3.6.2025 und 19.11.2204 zur Entstehung und Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung unzulässig von Kreditinstituten erhobener Verträge und der Nichtanwendung der „Dreijahreslösung“ auf diese Konstellation.