Die obergerichtliche Rechtsprechung zur Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich weiter entwickelt. Insbesondere die neue Rechtsprechung des BSG zu Mobilitätshilfen eröffnet neue Versorgungschancen. Fallorientiert und praxisnah werden im Vortrag Tendenzen und offene Fragestellungen beleuchtet, die für die Rechtsberatung von Bedeutung sind.
Dabei werden u.a. die Abgrenzung der Versorgungsziele im Hilfsmittelbereich, die Themen mittelbarer und unmittelbarer Behinderungsausgleich, Mobilitätshilfsmittel, Nachbereich/Fernbereich, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die Probleme der Zweit-, Mehrfach- und Ersatzversorgung sowie Fragen des wesentlichen Gebrauchsvorteils eine Rolle spielen.