Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31. Mai 2023 regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Es ist bereits zum 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie 2019/1937 (sog. Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Wenngleich es somit schon fast drei Jahre in Kraft ist, spielt es in der arbeitsrechtlichen Praxis abgesehen von Großunternehmen (noch) eher eine untergeordnete Rolle. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes sowie ihre Auswirkungen in der arbeitsrechtlichen (Beratungs-)Praxis. Hierbei wird auch auf vertragsgestalterische Elemente eingegangen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Praxis insbesondere folgende Fragen:
- Wer ist vom Anwendungsbereich des HinSchG erfasst und welche Meldetatbestände fallen unter das Gesetz?
- Welche Anforderungen gelten an die Einrichtung, Organisation und Ausgestaltung interner Meldestellen?
- Wie sieht ein rechtssicheres Meldeverfahren aus (Meldekanäle, Fristen, Folgemaßnahmen, Dokumentation, Vertraulichkeit)?
- Wie ist das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und arbeitsrechtlichem Kündigungs- und Maßnahmenschutz zu beurteilen (Repressalienverbot, Beweislastregeln, Sanktionen bei Verstößen)?
- Welche Rolle spielen Betriebsrat und andere Interessenvertretungen bei Einführung und Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen (Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen)?
- Welche arbeitsvertraglichen und betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um Hinweisgebersysteme rechtssicher und praxistauglich auszugestalten?
Die Veranstaltung gibt hierzu einen kompakten, praxisorientierten Überblick und zeigt in konzentrierter Form auf, welche Mindeststandards Arbeitgeber einhalten sollten, wo Gestaltungsspielräume bestehen und wie sich typische Problemkonstellationen arbeitsrechtlich einordnen lassen