Bereits in der Corona-Pandemie haben maßnahmenkritische Äußerungen von Arbeitnehmern – gleich ob im Betrieb oder privat – verschiedentlich zu erheblichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis bis hin zu fristlosen Kündigungen geführt. Leider hat sich die weltpolitische Situation seither nicht verbessert. Zahlreiche aktuelle Geschehnisse und die damit verbundene gesellschaftliche Anspannung führen zu – gelegentlich unbedachten, aber oft auch gezielten – durch den Arbeitgeber oder Kollegen missbilligten Äußerungen von Beschäftigten. Thematisch bieten zahlreiche Krisen Anlass, sich zu Fragen wie Haltung zum Israel-Palästina-Konflikt, zum Ukraine-Krieg, zur Migrationspolitik, gesehenem Rechtsruck oder zum Klimawandel zu äußern. Durch Geschehnisse anlässlich fremdenfeindlicher Saufgelage auf Sylt und die dort folgenden fristlosen Kündigungen der jeweiligen Arbeitgeber ist vollends in den Fokus gerückt, dass ein Wandel in der Betrachtung von privaten wie dienstlichen Äußerungen längst in Gange ist.
Das Seminar gibt eine neutrale Orientierung zum Schutz der Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis und dessen Grenzen angesichts aktueller Krisen. Es zeigt daneben die Abgrenzung zwischen privaten und dienstlichen Äußerungen und versucht die Frage zu beantworten, wann privates Verhalten ausnahmsweise doch Grundlage für arbeitsrechtliche Konsequenzen sein kann. Es kein Seminar „Was darf heute überhaupt noch gesagt werden?“!
Im Einzelnen:
- Art. 5 Abs. 1 GG und seine Grenzen im Arbeitsverhältnis
- „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ – gilt es noch? – privates Verhalten und dessen betriebliche Bezüge
- Politische Positionierungen von Arbeitsnehmern und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
- Beeinträchtigung des Betriebsfriedens als hohes Schutzgut
- Von gelockerten Zungen durch Alkohol bis zu unbedachten Spontanäußerungen mit Augenblicksversagen – was wirkt entlastend und was nicht?
- Strafrechtliche Dimension und bloß gesellschaftlich bzw. politisch unerwünschtes Verhalten
- „Private“ Straftaten und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
- Grenzziehung zwischen dienstlichen und privaten Äußerungen
- Vertraulichkeitsschutz und Verwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Heranziehen von durch Dritte vermittelte Informationen
- Äußerungen auf privaten Social-Media-Kanälen
- „Hass“ als Kündigungsgrund?
- Können Verstöße gegen betriebliche Positionierungen zu allgemeinen Themen Vertragspflichtverletzungen sein („Wir sind ein divers-mulitethnischer Betrieb gegen Rechts“)
- Durchsetzung von Verhaltensregeln durch betriebliche Anordnung und auf Grundlage des Weisungsrechts
- Die Voraussetzungen der Druckkündigung bei Missbilligung durch die Belegschaft
- Handlungsspielräume in der Ahndung von Fehlverhalten und Öffentlichkeitsdruck
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei disziplinarischen Maßnahmen und bei Verhaltensregeln