• Donnerstag, 2. Oktober 2025
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Zwischen Meinungsäußerung und Hass-Rede – arbeitsrechtliche Auswirkungen von kritischen, zweifelhaften und strafrechtlich relevanten Äußerungen durch Beschäftigte

  • Arbeitsrecht

Bereits in der Corona-Pandemie haben maßnahmenkritische Äußerungen von Arbeitnehmern – gleich ob im Betrieb oder privat – verschiedentlich zu erheblichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis bis hin zu fristlosen Kündigungen geführt. Leider hat sich die weltpolitische Situation seither nicht verbessert. Zahlreiche aktuelle Geschehnisse und die damit verbundene gesellschaftliche Anspannung führen zu – gelegentlich unbedachten, aber oft auch gezielten – durch den Arbeitgeber oder Kollegen missbilligten Äußerungen von Beschäftigten. Thematisch bieten zahlreiche Krisen Anlass, sich zu Fragen wie Haltung zum Israel-Palästina-Konflikt, zum Ukraine-Krieg, zur Migrationspolitik, gesehenem Rechtsruck oder zum Klimawandel zu äußern. Durch Geschehnisse anlässlich fremdenfeindlicher Saufgelage auf Sylt und die dort folgenden fristlosen Kündigungen der jeweiligen Arbeitgeber ist vollends in den Fokus gerückt, dass ein Wandel in der Betrachtung von privaten wie dienstlichen Äußerungen längst in Gange ist.

Das Seminar gibt eine neutrale Orientierung zum Schutz der Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis und dessen Grenzen angesichts aktueller Krisen. Es zeigt daneben die Abgrenzung zwischen privaten und dienstlichen Äußerungen und versucht die Frage zu beantworten, wann privates Verhalten ausnahmsweise doch Grundlage für arbeitsrechtliche Konsequenzen sein kann. Es kein Seminar „Was darf heute überhaupt noch gesagt werden?“!

Im Einzelnen:

  • Art. 5 Abs. 1 GG und seine Grenzen im Arbeitsverhältnis
  • „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ – gilt es noch? – privates Verhalten und dessen betriebliche Bezüge
  • Politische Positionierungen von Arbeitsnehmern und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
  • Beeinträchtigung des Betriebsfriedens als hohes Schutzgut
  • Von gelockerten Zungen durch Alkohol bis zu unbedachten Spontanäußerungen mit Augenblicksversagen – was wirkt entlastend und was nicht?
  • Strafrechtliche Dimension und bloß gesellschaftlich bzw. politisch unerwünschtes Verhalten
  • „Private“ Straftaten und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
  • Grenzziehung zwischen dienstlichen und privaten Äußerungen
  • Vertraulichkeitsschutz und Verwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Heranziehen von durch Dritte vermittelte Informationen
  • Äußerungen auf privaten Social-Media-Kanälen
  • „Hass“ als Kündigungsgrund?
  • Können Verstöße gegen betriebliche Positionierungen zu allgemeinen Themen Vertragspflichtverletzungen sein („Wir sind ein divers-mulitethnischer Betrieb gegen Rechts“)
  • Durchsetzung von Verhaltensregeln durch betriebliche Anordnung und auf Grundlage des Weisungsrechts
  • Die Voraussetzungen der Druckkündigung bei Missbilligung durch die Belegschaft
  • Handlungsspielräume in der Ahndung von Fehlverhalten und Öffentlichkeitsdruck
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei disziplinarischen Maßnahmen und bei Verhaltensregeln
Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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