Nicht nur der neue Koalitionsvertrag, sondern auch eine derzeit aktive Rechtsprechungslage aller Instanzen bringen im Jahr vor der Betriebsratswahl 2026 frischen Wind in die betriebliche Mitbestimmung des BetrVG. Zudem hat auch der Bundesrat mit einer Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung aufgezeigt, dass zahlreiche Neuerungen in der Betriebsverfassung zu erwarten sind. Die Gesamtlage gibt daher Anlass, den Wissensstand zum Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf Gesetzgebung(svorhaben) und Rechtsprechung auf den aktuellen Stand zu bringen.
Sie erfahren für das Betriebsrats- wie auch das Arbeitgebermandat im Seminar alles zum aktuellen Stand des Betriebsverfassungsrechts Ende 2025 mit Ausblick insbesondere auf die Betriebsratswahl 2026.
Im Einzelnen:
· Vorhaben des kollektiven Arbeitsrechts nach dem Koalitionsvertrag 2025
· Inhalte der Bundesratsentschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung und Umsetzungsperspektiven
· Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung bei voller Freistellung – Top-Hit oder Rohrkrepierer?
· Die Betriebsratswahl 2026 vor der Tür – aktuelle Wahlrechtsprechung
· Mitbestimmung in der Matrix und Vereinbarung abweichender BR-Strukturen
· Sachmittelausstattung des Betriebsrats – insbesondere im digitalen Bereich
· Stärker im Fokus: Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Bildung
· Aktuelle Rechtsprechung bei personellen Einzelmaßnahmen
· Was wird aus der Mitbestimmung im Hinblick auf Arbeitszeiterfassung?
· Weitere Rechtsprechung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
· Wirtschaftliche Angelegenheiten, Interessenausgleich und Sozialplan in der Rezession
· Digitale Mitbestimmung, Datenschutzfragen und KI-Mitbestimmung
· Neues aus der Einigungsstelle
· U.v.a.m.