Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist der Betriebsrat „[…] vor jeder Kündigung zu hören.“ Das ist durchaus wörtlich zu verstehen: Wann immer eine Kündigung – gleich welcher Art – ausgesprochen wird und in dem betreffenden Betrieb ein Betriebsrat existiert, ist das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zwingend durchzuführen. Geschieht dies nicht (oder nicht ordnungsgemäß) drohen für den Arbeitgeber drastische Konsequenzen: Regelmäßig ist die gesamte Kündigung unwirksam. Gerade bei den aktuell stark zunehmenden betriebsbedingten Kündigungen ist daher die Überprüfung der Betriebsratsanhörung elementar.
Vor diesem Hintergrund hat die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung für die anwaltliche Beratung in kündigungsrechtlichen Angelegenheiten eine überragende Bedeutung – und zwar sowohl auf der Arbeitgeber-, als auch auf der Arbeitnehmerseite des Mandats.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden die hierfür erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und beantwortet in diesem Zusammenhang auch taktische Fragen. Ergänzend werden Muster-Betriebsratsanhörungen für alle drei Kündigungsarten zur Verfügung gestellt.
Schwerpunktmäßig wird behandelt:
- Anwendungsbereich: § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG
- Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats
- Muster-Betriebsratsanhörungen für die verschiedenen Kündigungsarten
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Rechtsfolgen wirksamer, unterlassener oder fehlerhafter Anhörung
- Angriffsflächen im Kündigungsschutzprozess
- Einzelfragen