• Donnerstag, 24. September 2026
  • von 09:15 bis 12:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Remote-Tätigkeit im In- und Ausland

  • Arbeitsrecht

Bereits seit Jahren besteht ein Trend, Tätigkeiten für den Arbeitgeber nicht nur in einem „traditionellen Setting“ an einem fest zugewiesenen Arbeitsplatz im Büro Tag zu Tag auszuüben, sondern tageweise auch remote vom Home-Office aus tätig zu werden. Dieser Trend hat sich seit dem Ausbruch der die Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 quasi über Nacht verstärkt und viele Arbeitnehmer waren von heute auf morgen auf einmal kaum bis gar nicht mehr im Büro. Doch auch nach der Pandemie ist zu beobachten, dass dieser Trend anhält (wenngleich auch teilweise ein rückläufiger Trend verzeichnet werden kann). Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber wünschen bzw. erlauben Home-Office in einem zeitlich begrenzten Umfang von 2-3 Tagen in der Woche. Doch auch längere Abwesenheiten und Tätigkeiten für den Arbeitgeber vom Ausland aus werden zunehmend aus verschiedenen persönlichen Gründen nachgefragt.

Die technischen Voraussetzungen hierfür bestanden im Prinzip schon länger, haben aber durch diese Entwicklung nochmals eine Schub erfahren und sind nun seit langem geschaffen.

Der rechtliche Rahmen hingegen ist komplex und hat mit dieser Entwicklung bislang nicht annähernd Schritt halten können. Zahlreiche Fragen sind ungeklärt und lassen sich mit Blick auf die derzeit gültigen Regelungen nur unzureichend klären. Dies gilt bereits für die Beschäftigung im Inland, aber erst recht und umso mehr für die Beschäftigung im Ausland. Findet die Tätigkeit für einen Arbeitgeber mit Sitz im Inland vorübergehend im Ausland statt, so stellen sich viele Fragen von nicht unerheblicher Komplexität. Dies betrifft u.a. folgende Fragestellungen und Problemkreise:

– Welches Recht findet auf das Remote-Arbeitsverhältnis im Ausland Anwendung?

– Welche Regelungen bedarf es aus Sicht des Arbeitsrechts in Ergänzung des deutschen Anstellungsvertrages in Bezug insbesondere auf das Arbeitszeit-, Arbeitssicherheits-  und Datenschutzrecht?

– Welche Auswirkungen hat der Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland – innerhalb und außerhalb der EU  – auf die Sozialversicherung und wie kann ggf. eine Doppelverbeitragung vermieden werden?

– Welche Risiken ergeben sich aus Sicht des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuerrechts für den Mitarbeiter und das Unternehmen und wie kann eine Doppelbesteuerung oder Körperschaftssteuerpflicht im Ausland vermieden?

Das Seminar soll hier helfen einen Überblick über die sich stellenden Problemkreise zu geben und pragmatische Ratschläge zu deren Handhabung in der arbeitsrechtlichen Praxis geben.

Dr. Gunther Mävers
Referent

Dr. Gunther Mävers

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründungspartner von michels.pmks

Dr. Gunther Mävers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Gründungspartner von michels.pmks und seit Aufnahme seiner anwaltlichen Berufstätigkeit in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung international agierender Unternehmen, insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten mit allen sich in diesem Zusammenhang stellenden

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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