Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31. Mai 2023 regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).
Es ist bereits zum 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie 2019/1937 (sog. Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um.
Wenngleich es somit schon über zwei Jahre in Kraft ist, spielt es in der arbeitsrechtlichen Praxis abgesehen von Großunternehmen (noch) eher eine untergeordnete Rolle.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes sowie ihre Auswirkungen in der arbeitsrechtlichen (Beratungs-)Praxis. Hierbei wird auch auf vertragsgestalterische Elemente eingegangen.