FAQ Ausbildung

Fachanwalt & Testamentsvollstrecker

Alles zu Fachanwaltslehrgängen und Testamentsvollstrecker-Lehrgängen (DVEV) bei Juristische Fachseminare – Kosten, Ablauf, Klausuren & Nachweise.

Fachanwaltslehrgänge

Ablauf, Kosten, Prüfungen und Nachweise

1. Grundlagen und Zielgruppe

Was ist ein Fachanwaltslehrgang?

Unsere Fachanwaltslehrgänge vermitteln die theoretischen Kenntnisse, die Sie für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung nach der Fachanwaltsordnung benötigen. Sie orientieren sich an den Vorgaben der §§ 4–14 FAO und decken die in den jeweiligen Fachgebieten geforderten Stoffgebiete systematisch ab.

Für wen eignet sich ein Fachanwaltslehrgang?

Ein Fachanwaltslehrgang eignet sich für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich in einem Rechtsgebiet dauerhaft spezialisieren und ihre besondere Expertise durch den Fachanwaltstitel sichtbar machen möchten. Er ist auch sinnvoll, wenn Sie bereits überwiegend in einem Gebiet arbeiten und Ihre Kenntnisse systematisch vertiefen wollen.

Welchen Nutzen hat der Fachanwaltstitel?

Der Fachanwaltstitel dokumentiert gegenüber Mandantschaft, Kollegium und Gerichten eine besondere theoretische und praktische Qualifikation. Dies stärkt Ihr Profil im Markt, erleichtert die Mandatsakquise im Spezialgebiet und kann langfristig zu einer klaren Positionierung Ihrer Kanzlei beitragen.

Welche Kenntnisse muss ich für die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang mitbringen?

Grundsätzlich richtet sich ein Fachanwaltslehrgang an zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung anstreben. In Einzelfällen können auch Nichtjuristen an den Lehrgängen teilnehmen.

In welchen Rechtsgebieten werden Fachanwaltslehrgänge angeboten?

Juristische Fachseminare zählt zu den führenden Fachanwaltslehrgangsanbietern und bietet Lehrgänge in neun Fachgebieten an. Dazu gehören:

Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Wie oft wird ein Fachanwaltslehrgang angeboten?

Wir bieten pro Rechtsgebiet einen Lehrgang pro Kalenderjahr an. Dieser findet in der Regel im ersten Halbjahr eines Jahres statt.

Bis wann muss ich mich für einen Fachanwaltslehrgang anmelden, und gibt es eine Warteliste bei ausgebuchten Lehrgängen?

Melden Sie sich bitte spätestens 48 h vor Lehrgangsstart an. Da bei Fachanwaltslehrgängen jede Buchung von Hand geprüft wird, können wir nur so sichergehen, dass Sie rechtzeitig zugelassen werden und dann auch alle notwenigen Unterlagen erhalten. Da die Lehrgänge digital stattfinden, gibt es keine maximale Teilnehmendenzahl und somit auch keine Warteliste.

2. Aufbau, Format und Zeitaufwand

Wie ist ein Fachanwaltslehrgang aufgebaut?

Ein Fachanwaltslehrgang umfasst – wie von der FAO vorgeschrieben – 120 Stunden theoretischen Unterricht sowie 15 Stunden Leistungskontrolle und erstreckt sich etwa über ein halbes Jahr.

Der Unterricht, welcher in Lerneinheiten von drei oder sechs Unterrichtsstunden gegliedert ist, findet in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Rhythmus von zwei Wochen statt – meist Do./Fr. oder Fr./Sa., sodass sich Beruf und Weiterbildung gut vereinbaren lassen.

Die Leistungskontrollen teilen sich in drei Klausuren auf, welche im Anschluss an den Lehrgang unter prüfungskonformen Bedingungen in Präsenz absolviert werden. Hierfür bieten wir vier Klausurorte in deutschen Großstädten an, an denen Sie sich für Ihre Klausur(en) vorab anmelden können.

In welchem Format finden die Fachanwaltslehrgänge statt?

Die theoretischen Inhalte werden als digitaler Live-Unterricht bei renommierten Referentinnen und Referenten Ihres Fachgebiets vermittelt.

Die Klausuren sind in Präsenz zu absolvieren.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich ein Fachanwaltslehrgang?

Die Fachanwaltslehrgänge erstrecken sich über rund sechs Monate und lassen sich mit der Berufspraxis vereinbaren. Den konkreten Zeitplan und die Terminstruktur finden Sie in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung.

Mit welchem zusätzlichen Zeitaufwand – neben dem Unterricht – sollte man rechnen?

Neben den offiziellen Lehrgangsterminen sollten Sie je nach Fachgebiet einige Stunden pro Woche für die Vor- und Nachbereitung der Lerneinheiten einplanen. Dazu gehören das Durcharbeiten von Unterlagen, die Fallbearbeitung und die Vorbereitung auf die schriftlichen Leistungskontrollen.

Ist die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang parallel zu einer Vollzeittätigkeit realistisch?

Die Lehrgänge sind so strukturiert, dass sie sich gut mit einer anwaltlichen Vollzeittätigkeit verbinden lassen.

Mit maximal sechs Unterrichtsstunden pro Tag, welche als digitaler Live-Unterricht stattfinden, sowie mehreren Pausen können Sie den Lerneinheiten problemlos folgen und haben überdies noch Zeit und Kapazität, sich um andere Belange zu kümmern. Arbeit und Weiterbildung lassen sich auf diese Weise bestens vereinbaren.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang erfüllen?

Sie benötigen:

  • eine stabile Internetverbindung,
  • Lautsprecher oder Kopfhörer,
  • ein Mikrofon (für Fragen und Antworten),
  • eine Kamera (diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein; Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein),
  • die Zoom-Client-Software oder einen Webbrowser: Lesen Sie hierzu unsere FAQ zur Nutzung von Zoom.

Muss der Lehrgang an einem Stück besucht werden?

Wir empfehlen, den Lehrgang an einem Stück zu besuchen; von der Fachanwaltsordnung ist dies aber nicht vorgeschrieben.

Allerdings: Sobald ein Lehrgang begonnen wurde, müssen kontinuierlich Unterrichtsstunden hierfür besucht werden. Das bedeutet mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr – die Stunden der Leistungskontrollen können hierbei nicht angerechnet werden. Aus diesem Grund müssen auch dann, wenn in einem Jahr nur wenige Unterrichtsstunden nachgeholt werden, bereits Fortbildungen gemäß § 15 FAO besucht werden, um das Stundenkontingent „aufzufüllen“ – unabhängig davon, ob der Fachanwaltstitel im selben Kalenderjahr von der Rechtsanwaltskammer verliehen wird oder in einem anderen.

Was passiert bei Krankheit oder Verhinderung?

Teilen Sie uns dies frühzeitig mit, sodass wir gegebenenfalls Ihre Teilnahme an einem oder mehreren Lehrgangstagen stornieren können. Verpasste Unterrichtsstunden und -inhalte können Sie in der Regel im Folgekurs nachholen.

Kann ich Termine wiederholen?

Sollten Sie an einzelnen Terminen verhindert sein, können Sie diese im Rahmen des Folgekurses im nächsten Kalenderjahr nachholen.

Für den Fall, dass Sie freiwillig bestimmte Inhalte des Lehrgangs nochmals hören möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Gerne können wir Ihnen in diesem Fall den Mehrbucherrabatt von 10 % auf die entsprechende Veranstaltung anrechnen.

Kann ich anonym teilnehmen?

Nein. In den Fachanwaltslehrgängen ist eine namentliche Teilnahme zwingend notwendig, da sich der Lehrgang über insgesamt 120 Zeitstunden erstreckt und nur so der Austausch zwischen Referentin bzw. Referent, Teilnehmenden und Veranstalter sinnvoll möglich ist.

Des Weiteren besteht eine durchgängige Kamerapflicht, um den besonderen Anwesenheitsnachweisen gerecht zu werden.

Kann ich einzelne Lerneinheiten separat buchen, wenn ich nur Teilbereiche nachholen möchte?

Jeder Seminartag kann separat gebucht werden. So können Sie einzelne Aspekte, die Sie ggf. wiederholen möchten, buchen.

3. Klausuren und Leistungskontrollen

Welche Prüfungsleistungen sind im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs zu erbringen?

Im Anschluss an den Lehrgang sind drei schriftliche Leistungskontrollen in Form von Klausuren mit praxisnahen Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet zu absolvieren. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen Leistungskontrollen ist Voraussetzung dafür, dass der Lehrgang als Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei der Rechtsanwaltskammer anerkannt werden kann.

Diese Leistungskontrollen müssen in Präsenz erbracht werden; hierzu bieten wir zu festgelegten Terminen vier Prüfungsorte an.

Wann muss ich die Klausuren schreiben?

Die Fachanwaltsordnung gibt keine Reihenfolge für das Absolvieren der Leistungskontrollen und der 120 Stunden theoretischen Unterrichts vor. Wir empfehlen aber, die Klausuren erst anzutreten, wenn Sie die dazugehörenden Unterrichtseinheiten besucht haben.

Die Klausurtermine sind seitens der Juristischen Fachseminare festgelegt und können an vier Klausurorten absolviert werden.

An welchen vier Klausurorten können die Klausuren geschrieben werden?

Wir bieten in Berlin, Bonn, Hamburg und München die Möglichkeit die Klausuren zu schreiben. Die genauen Veranstaltungsorte können von Jahr zu Jahr wechseln, diese entnehmen Sie bitte den Informationen, die Sie während des Lehrgangs von uns erhalten.

Welche Hilfsmittel sind in den Klausuren zugelassen, und wie viel Zeit steht je Klausur zur Verfügung?

Pro Klausur stehen Ihnen 5 Stunden zu Verfügung, entsprechend sind die Fragen konzipiert. Zugelassen sind verschiedene Gesetzestexte, welche sich von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterscheiden. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie gesondert per Mail rund vier Wochen vor den Klausurterminen.

Was passiert, wenn ich einen Klausurtermin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen kann?

Bitte melden Sie sich möglichst umgehend bei uns, sollten Sie die Klausur nicht wahrnehmen können. Sie können die Klausur dann in der Regel im Folgejahr schreiben – die Inhalte der Klausuren sind dann aber an die Inhalte des nächsten Lehrgangs angepasst und können daher leicht abweichen.

Können die Klausuren am PC geschrieben werden?

Grundsätzlich sind die Klausuren handschriftlich zu schreiben.

Im Ausnahmefall, bei nachweislichen körperlichen Einschränkungen, können die Klausuren mit technischen Hilfsmitteln geschrieben werden. Hierzu muss bei Anmeldung zum Fachanwaltslehrgang, mindestens aber sechs Wochen vor dem Klausurtermin ein formloser Antrag mit (ärztlichem) Nachweis bei uns eingehen.

Wann bekomme ich die Klausurergebnisse?

Die Klausuren werden innerhalb von zwei bis drei Monaten korrigiert und bewertet und anschließend an Sie verschickt.

Was passiert, wenn ich durchgefallen bin?

Sollten Sie eine Klausur nicht bestanden haben, kommen wir proaktiv auf Sie zu. In der Regel können Sie im Rahmen des Folgekurses die Klausur(en), die Sie nicht bestanden haben, wiederholen. Inwiefern auch eine Wiederholung des gesamten Lehrgangs notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Erhalte ich Einsicht in meine korrigierte Klausur bzw. eine Begründung der Bewertung?

Die korrigierten Klausuren samt Votum erhalten Sie von uns per Post zugeschickt.

4. Kosten, Gebühren und Rabatte

Welche Kosten fallen für einen Fachanwaltslehrgang an?

Die Teilnahmegebühren für den gesamten Lehrgang umfassen:

  • 1.440, – € zzgl. ges. USt. für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend*),
  • 1.740, – € zzgl. ges. USt. für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung*,
  • 1.990, – € zzgl. ges. USt. für alle übrigen Rechtsanwälte,

sowie

  • 450, – € zzgl. ges. USt. für die erforderlichen drei Klausuren.

Zudem gewähren wir einen Mehrbucherrabatt von insgesamt 10 %, sofern

  • zwei gleichzeitige Anmeldungen (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) vorliegen oder
  • der Teilnehmende bereits an einem unserer Fachanwaltslehrgänge teilgenommen hat.

* Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

Was ist in den Kosten enthalten?

In den Gebühren sind die umfangreichen und aktuellen Seminarunterlagen zum Download sowie die Erstellung und Korrektur der Klausuren enthalten.

Reise- und Übernachtungskosten tragen die Teilnehmenden selbst.

Wie bekomme ich den Mehrbucherrabatt?

Schreiben Sie hierzu einfach bei der Anmeldung einen kurzen Hinweis in das Kommentarfeld; wir bearbeiten die Bestellung dann im Backend und prüfen, ob Ihnen den Mehrbucherrabatt von insgesamt 10 % anrechnen können.

Ist eine Ratenzahlung der Lehrgangsgebühr möglich?

Wir stellen keine Gesamtrechnung aus, sondern rechnen jeden Seminartag einzeln ab. Somit erhalten Sie – bei komplettem Lehrgangsbesuch über ein halbes Jahr hinweg – immer wieder Rechnungen mit kleinen Beträgen von uns. Eine weitere Splittung ist aus buchhalterischen Gründen leider nicht möglich.

5. Nachweis und Fachanwaltstitel

Wie weise ich den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs gegenüber meiner Rechtsanwaltskammer nach?

Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine Teilnahme- und Prüfungsbescheinigung, aus der Umfang, Inhalte und bestandene Leistungskontrollen hervorgehen. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer zusammen mit den Nachweisen zu den praktischen Fällen vor, um den Fachanwaltstitel zu beantragen.

Wann bekomme ich den Fachanwaltstitel?

Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, müssen 120 Stunden theoretische Fortbildung in dem entsprechenden Rechtsgebiet nachgewiesen werden – hierbei müssen bestimmte Themenfelder enthalten sein (siehe §§ 10–14 FAO) und der Inhalt in einer mindestens 15 Stunden umfassenden Leistungskontrolle abgeprüft werden.

Des Weiteren muss gemäß § 5 FAO in den fünf Jahren, bevor Sie den Antrag einreichen, eine gewisse Anzahl praktischer Fälle in vorgegebenen Themenbereichen bearbeitet werden. Einzelne Kammern können zusätzliche Anforderungen an Berufserfahrung oder Fallzahlen stellen; maßgeblich sind insoweit die Vorgaben Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Den Fachanwaltstitel erhalten Sie dann von der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer, nachdem Ihr Antrag positiv bearbeitet wurde.

Übernimmt Juristische Fachseminare die Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer?

Die Juristischen Fachseminare stellt alle erforderlichen Bescheinigungen für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse zur Verfügung. Die Antragstellung auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung samt Einreichung der Unterlagen erfolgt jedoch durch Sie selbst direkt bei Ihrer Rechtsanwaltskammer.

Wie lange ist die Teilnahmebescheinigung eines Fachanwaltslehrgangs für den Fachanwaltsantrag „gültig“?

Sobald Sie den Lehrgang abgeschlossen haben, sind Sie fortbildungspflichtig; andernfalls kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel wieder aberkennen. Unter Umständen – falls in einem Kalenderjahr nur ein kleiner Teil der Unterrichtsstunden im Fachanwaltslehrgang nachgeholt wurde – sind Sie bereits im selben Jahr der Fachanwaltstitelbeantragung und -verleihung fortbildungspflichtig.

Kann ich Unterrichtsstunden eines Fachanwaltslehrgangs auch als Fortbildung gem. § 15 FAO anrechnen lassen?

Grundsätzlich sind unsere Lehrgänge nicht für eine Anrechnung gemäß § 15 FAO ausgelegt, da sie die Anforderungen an die grundständige Weiterbildung gemäß §§ 4–14 FAO erfüllen. Letztendlich hängt es von Ihrer jeweiligen Rechtsanwaltskammer ab, ob diese ein solches Seminar im Sinne der Fortbildungspflicht anerkennt.

Kann ich nach der Anmeldung noch in ein anderes Rechtsgebiet wechseln?

Sofern die Lehrgänge noch nicht gestartet haben, können Sie problemlos umbuchen. Eine Umbuchung bzw. Stornierung und Neueinschreibung ist auch möglich, wenn die Lehrgänge bereits gestartet haben, allerdings müssten Sie die verpassten Inhalte dann im nächsten Jahr nachholen.

Testamentsvollstrecker

Lehrgänge (DVEV)

1. Inhalte, Ablauf und Testat

Was ist ein Testamentsvollstrecker-Lehrgang?

Die Testamentsvollstrecker-Lehrgänge in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) vermitteln das notwendige Spezialwissen zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen. Sie richten sich an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen, die als Testamentsvollstrecker tätig werden oder ihre erbrechtliche Beratung vertiefen möchten.

Welche Inhalte werden in den Testamentsvollstrecker-Lehrgängen behandelt?

Die Lehrgänge behandeln u. a. die Voraussetzungen und die Wirksamkeit der Testamentsvollstreckung, Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers, Haftungsfragen sowie die praktische Abwicklung und Beendigung der Testamentsvollstreckung. Fallbeispiele und Muster dienen dazu, das erworbene Wissen direkt in der Praxis anzuwenden.

In welchem Format und über welchen Zeitraum findet der Lehrgang statt?

An zwei aufeinanderfolgenden Tagen finden jeweils zwei Einheiten á 2,5h statt. Diese finden virtuell über Zoom statt, das Testat erfolgt am Ende des zweiten Tages.

Werden die Lehrgangsstunden als Fortbildung nach § 15 FAO im Erbrecht anerkannt?

Der zehnstündige Lehrgang kann zu 100 % als Fortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Erbrecht angerechnet werden.

Erhalte ich nach dem Testamentsvollstrecker-Lehrgang einen Nachweis?

Nein, nicht automatisch. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie zunächst eine Teilnahmebescheinigung.

Am Ende des Lehrgangs besteht jedoch die Möglichkeit, ein Testat (Wissenstest) abzulegen. Wenn Sie dieses bestehen, erhalten Sie:

  • einen Befähigungsnachweis, der Ihre Qualifikation dokumentiert, und
  • die Aufnahme in die DVEV-Testamentsvollstreckerliste.

Diesen Befähigungsnachweis können Sie in Ihrer Außendarstellung verwenden und Mandanten als Qualifikationsnachweis vorlegen. Ohne bestandenes Testat bleibt es bei der einfachen Teilnahmebescheinigung.

Wie erfolgt das Testat?

Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Teilnehmer das Testat zur Bearbeitung per E-Mail. Es handelt sich dabei um einen Multiple Choice Test, bei dem alle Hilfsmittel (Skript, Internet, Kommentar etc.) erlaubt sind. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 90 Minuten.

An wen schicke ich das Testat?

Innerhalb der Bearbeitungszeit von 90 Minuten müssen Sie den ausgefüllten Test an die DVEV mailen (dvev@erbrecht.de) oder faxen (06221 / 7176008).

Ob Sie am Testat teilnehmen, entscheiden Sie durch die Rücksendung Ihres Testates an die DVEV!

Was passiert, wenn ich das Testat nicht bestehe? Kann ich es wiederholen?

Sie bekommen das Testat bei Nichtbestehen nicht in Rechnung bestellt und können das Testat im nächsten Lehrgang wiederholen.

Kann ich den Lehrgang besuchen, ohne das Testat zu absolvieren und Mitglied der DVEV zu werden?

Ja, der Lehrgang kann auch ohne Absolvierung des Testates besucht werden.

2. Teilnahmegebühren und DVEV-Listeneintrag

Was kostet die Teilnahme an einem Testamentsvollstrecker-Lehrgang?

Die Teilnahmegebühr beträgt 395 € zzgl. ges. USt. sowie optional 100 € zzgl. ges. USt. für das Testat (Wissenstest) inklusive Aufnahme in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste.

Was ist in den Teilnahmegebühren enthalten?

Enthalten sind umfangreiche, aktuelle Tagungsunterlagen im PDF-Format.

Was ist in den zusätzlichen 100 € enthalten?

Die Teilnahme am Testat und dessen Korrektur sowie die Aufnahmegebühr in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste.

Ist mit der Aufnahme in die DVEV-Liste eine Mitgliedschaft verbunden, und fallen hierfür Folgekosten an?

Nein, hierzu fallen keine Folgekosten an. Eine Mitgliedschaft bei der DVEV können Sie bei Interesse separat auf der Website www.dvev.de beginnen.

Wie lange bleibt der Eintrag in der DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste bestehen?

Die Eintragung bleibt unbegrenzt bestehen, solange Sie diese nicht bei der DVEV widerrufen.

Wann erhalte ich die Rechnung?

Die Rechnung über die Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie in der Regel einen Tag nach Ende des Lehrgangs.

Die Rechnung über die Teilnahme am Testat und die Aufnahmegebühr der DVEV erhalten Sie im Fall des Bestehens nach der Korrektur des Testats; dies dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.