FAQ zu Kundenkonto, Fortbildungspflicht und Zoom – Ihre Fragen, unsere Antworten.
1. Kundenkonto und Zugangsdaten
Wie registriere ich ein neues Kundenkonto?
Bei der Registrierung eines neuen Kundenkontos muss die verwendete Account-E-Mail-Adresse im üblichen Double-Opt-in-Verfahren verifiziert werden. Dazu erhalten Sie nach der Registrierung automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ihr Konto wird erst durch Klick auf diesen Link freigeschaltet.
Ich habe keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Was kann ich tun?
Prüfen Sie zunächst, ob die Mail unter Umständen in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Die Zugangsdaten zu den gebuchten Seminaren sowie alle Dokumente inkl. Zertifikate und Rechnungen können Sie jederzeit über Ihr Kundenkonto abrufen.
Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich es zurücksetzen?
Klicken Sie in der Anmeldemaske auf „Passwort“ vergessen. Sie erhalten dann eine Mail zum Zurücksetzen Ihres Passworts.
2. Anmeldung
Wie melde ich mich zu einem Fortbildungsseminar an?
Die Anmeldung erfolgt in der Regel direkt über das Seminarprogramm auf der Website, wo Sie das gewünschte Seminar auswählen und buchen. Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung und bei Online-Formaten rechtzeitig vor Beginn die Zugangsdaten.
Kann ich mich auch kurzfristig für ein Seminar anmelden?
Die Online-Seminare sind bewusst flexibel konzipiert, sodass Anmeldungen noch bis kurz vor Seminarbeginn möglich sind. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, auch bei Entschlüssen in letzter Minute noch an der Fortbildung teilzunehmen, ohne dass Sie sich lange im Voraus festlegen müssen.
3. Rechnungen, Zahlungsabwicklung und Sammelanmeldungen
Welche Zahlungsarten stehen mir zur Verfügung?
Wir bieten ausschließlich Kauf auf Rechnung an.
Kann ich eine abweichende Rechnungsadresse bzw. die Kanzlei als Rechnungsempfängerin angeben?
In Ihrem Kundenkonto können Sie unter „Adresse“ eine abweichende Rechnungsadresse angeben, dies kann auch die Adresse Ihrer Kanzlei sein.
Können mehrere Personen aus einer Kanzlei gemeinsam gebucht werden (Sammelanmeldung)?
Um mehrere Personen für dieselbe Veranstaltung anzumelden, fügen Sie die Veranstaltung für erste Person dem Warenkorb hinzu, gehen Sie dann zurück zu Veranstaltung und fügen Sie mit den Daten der nächsten Person wieder dem Warenkorb hinzu.
4. Stornierungen, Umbuchungen und Ersatzteilnehmende
Bis wann kann ich ein Seminar stornieren oder umbuchen?
Für Online-Seminare ist eine kostenfreie Stornierung bis zum Versand der Zugangsdaten möglich, der in der Regel am Vortag erfolgt. Für Präsenzseminare gelten abweichende Stornierungsfristen und -bedingungen, die Sie den AGB und den jeweiligen Veranstaltungsinformationen entnehmen können.
Kann ich anstelle meiner Person eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer benennen?
Sie können grundsätzlich bei allen Fortbildungsangeboten eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen. Melden Sie sich dazu bitte per E-Mail oder Telefon bei uns.
Was passiert, wenn eine Veranstaltung durch die Juristischen Fachseminare abgesagt oder verschoben wird?
Im Falle einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung informieren wir Sie so früh wie möglich. Sollten Sie bei einer Verschiebung an dem neuen Termin verhindert sein, lassen Sie uns dies einfach wissen. Wir stornieren Ihre Teilnahme kostenfrei und Sie können ein anderes Seminar buchen.
5. Seminarunterlagen, Rechnung, Zertifikate und Kundenservice
Wie und wann erhalte ich die Seminarunterlagen, und wie lange kann ich darauf zugreifen?
In der Regel erhalten Sie die Unterlagen einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail. Ihre Seminarunterlagen für Online-Seminare stellen wir Ihnen gleichzeitig zum Versand per E-Mail auch zum Download in Ihrem Kundenkonto auf der Webseite zu Verfügung. Sie finden die Downloadlinks in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Dateien“.
Bei Fachanwaltslehrgängen und Präsenzseminaren geschieht der Versand per E-Mail früher.
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Dies hängt davon ab, welche Fortbildung Sie besucht haben. Die Rechnungen für Online-Seminare und Testamentsvollstrecker-Lehrgänge werden in der Regel einen Tag nach der Veranstaltung verschickt.
Gleichzeitig zum Rechnungsversand per E-Mail in den Formaten PDF und XML stellen wir Ihnen die PDF-Rechnungen zum Download in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ bereit.
Für Veranstaltungen unserer Fachanwaltslehrgänge und unserer Präsenzveranstaltungen erhalten Sie die jeweilige Rechnung in der Regel wenige Tage nach der Veranstaltung.
Wann bekomme ich mein Zertifikat?
Je nach Veranstaltungsformat wird der Versand der Teilnahmezertifikate unterschiedlich gehandhabt.
- Zertifikate für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
- Für eine Präsenzveranstaltung erhalten Sie das Teilnahmezertifikat in der Regel innerhalb von 14 Werktagen.
- Bei Testamentsvollstrecker-Lehrgängen erhalten Sie das Ergebnis des Testats nach dessen Prüfung. Dies kann 2 bis 3 Wochen in Anspruch nehmen.
- Zertifikate für die nachgewiesene Teilnahme an unseren Fachanwaltslehrgängen erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Lehrgangs inklusive der Klausuren. (In Sonderfällen, falls kein Fachanwaltstitel angestrebt wird, kann ein einfacher Teilnahmenachweis ausgestellt werden.)
Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten oder benötige ein Duplikat. An wen wende ich mich?
Ihre Zertifikate können Sie sich jederzeit über Ihr Kundenkonto herunterladen. Sie finden sie in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Dateien“. Sollten Sie ein Zertifikat nicht erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Wie erreiche ich den Kundenservice?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns
- per E-Mail unter info@juristische-fachseminare.de
- oder telefonisch unter 0228 919 11 19.
Schnelle Hilfe erhalten Sie zudem auf unserer Website im Bereich Kontakt sowie durch unseren Chatbot.
Zu welchen Zeiten ist der Kundenservice erreichbar?
Wir sind in der Regel zwischen 9 und 16 Uhr erreichbar. Da unser Sitz in Bonn ist, beachten Sie bitte ggf. die Ferien -und Feiertagstermine von Nordrhein-Westfalen.
1. Umfang, Fortbildungspflicht nach § 43a BRAO, Fristen
Müssen für jeden Fachanwaltstitel 15 Stunden Fortbildung absolviert werden?
Ja, nach § 15 FAO ist für jede geführte Fachanwaltsbezeichnung eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden erforderlich. Wenn Sie mehrere Fachanwaltstitel führen, sind die 15 Stunden pro Fachgebiet separat zu erbringen und nachzuweisen.
Deckt eine Fortbildung nach § 15 FAO auch die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 43a BRAO ab?
Viele Rechtsanwaltskammern sehen Fortbildungen nach § 15 FAO zugleich als Erfüllung der allgemeinen Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 6 BRAO an, da sie fachbezogen und in angemessenem Umfang erfolgen. Maßgeblich sind jedoch die Hinweise Ihrer zuständigen Kammer. Eine gesonderte Bestätigung kann dort im Zweifel eingeholt werden.
Können Fortbildungsstunden in ein anderes Kalenderjahr vorgetragen werden?
Die Fortbildungspflicht ist kalenderjährlich zu erfüllen; ein Übertrag von zu viel absolvierten Stunden in das nächste Jahr ist nicht vorgesehen. Auch bei überobligatorischer Fortbildung bleibt die Pflicht für das folgende Jahr in voller Höhe bestehen.
Bis wann müssen die jeweiligen Fortbildungsnachweise bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden?
Viele Rechtsanwaltskammern erwarten, dass die Fortbildungsnachweise grundsätzlich bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen, und empfehlen eine Einreichung unmittelbar nach Erhalt der Bescheinigung. Konkrete Fristen und Modalitäten (etwa beA oder E-Mail) entnehmen Sie bitte den Hinweisen Ihrer zuständigen Kammer.
2. Anerkennung, Anrechnung und Folgen bei Nichterfüllung
Welche Folgen kann es haben, wenn die Fortbildungspflicht nicht erfüllt wird?
Ein Verstoß gegen die Fortbildungspflicht oder eine verspätete Vorlage der Nachweise kann berufsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, bis hin zum Entzug der Fachanwaltsbezeichnung. Die genaue Bewertung obliegt dem Vorstand der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer. Im Zweifel sollten Sie sich dort beraten lassen.
Wie werden die 15 Zeitstunden gezählt – entsprechen 15 Zeitstunden 15 Unterrichtsstunden?
Die Rede ist immer von 15 Zeitstunden, also 15 mal 60 Minuten.
Gilt die Fortbildungspflicht auch anteilig, wenn der Fachanwaltstitel erst im Laufe des Jahres verliehen wird?
Auch in dem Jahr der Antragsstellung sind Sie bereits zu 100% fortbildungspflichtig. Allerdings werden Ihren Unterrichtseinheiten des Fachanwaltslehrgangs, sofern Sie im selben Kalenderjahr absolviert wurden wie die Antragstellung, angerechnet.
1. Technische Voraussetzungen, Zoom-Nutzung, Datenschutz
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an Online-Seminaren teilnehmen zu können?
Die genauen Systemanforderungen von Zoom finden Sie hier.
Wie nutze ich Zoom?
Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung von Zoom:
- Zum einen kann die Nutzung über den Zoom-Client erfolgen. Dieser muss auf dem jeweiligen Gerät installiert werden. Hierfür benötigen Sie auf dem Gerät die entsprechenden Berechtigungen (Administratorrechte) zur Durchführung der Installation.
- Zum anderen kann die Nutzung über einen Webbrowser erfolgen. Das Zoom-Meeting wird dann als Seite im Browser dargestellt.
Welche der vorgenannten Nutzungsvarianten empfehlen Sie?
Wenn die Installation des Zoom-Clients möglich ist, sollten Sie diese Variante wählen. In der Browser-Variante kann es – abhängig vom Browser und dessen Versionsnummer, ggf. auch durch Weiterentwicklungen des Browsers – gelegentlich zu Beeinträchtigungen und Kompatibilitätsproblemen kommen. Die wenigsten Rückmeldungen über Probleme haben wir derzeit bei Google Chrome feststellen können.
Was kann ich tun, wenn ich den Zoom-Client nicht installieren kann, etwa wegen fehlender Berechtigungen oder weil mein Arbeitgeber die Installation untersagt hat?
Sie können dann über einen Browser teilnehmen, siehe folgender Punkt.
Die gängigen Browser Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox unterstützen Zoom, ebenso Safari von Apple. Achten Sie darauf, dass nach Möglichkeit die aktuelle Version des Browsers verwendet wird.
Wir erhalten die meisten positiven Rückmeldungen zu Google Chrome. Gelegentlich erhalten wir zu Mozilla Firefox, Safari von Apple und Microsoft Edge Rückmeldungen, dass es vereinzelt Probleme in der Tonverbindung gibt. Wir empfehlen daher, bevorzugt mit Google Chrome zu arbeiten!
Kann eine Teilnahme an Online-Seminaren auch über Tablets und Smartphones erfolgen?
Ja, Zoom bietet über den App Store (Apple) und Google Play (Android) entsprechende Apps an, die den vollen Funktionsumfang bieten.
Bitte bedenken Sie, dass auf kleineren Displays der Komfort bei der Teilnahme u. U. geringer sein kann.
Kann ich vor der Teilnahme eine Testverbindung aufbauen und das System sowie seine Funktionen ausprobieren?
Ja, Zoom bietet die Möglichkeit eines Test-Meetings an, und zwar unter zoom.us/test. Sie können dort entweder die Installationsvariante oder die Browser-Variante ausprobieren.
Wenn Sie die Browser-Variante wählen, klicken Sie auf BEITRETEN. Wählen Sie dann die Variante „Wenn Sie die Anwendung nicht herunterladen oder ausführen können, starten Sie sie über Ihren Browser“. Sie können dann ggf. auch das Herunterladen des Zoom-Clients abbrechen oder den Download ignorieren.
Probieren geht dabei über Studieren: Zoom in der Realität auszuprobieren, ist aussagekräftiger als der oben genannte Zoom-Test. Hierzu senden Sie uns eine E-Mail an info@juristische-fachseminare.de mit dem Betreff „TEST ZOOM im Vorfeld jetzt!“.
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in der Praxis testen, ob der Zugang bei dem gebuchten Seminar später funktioniert.
Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren Online-Seminaren. Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt.
Entstehen durch die Nutzung von Zoom weitere Kosten?
Nein, Ihre Nutzung von Zoom im Rahmen unserer Online-Veranstaltungen ist kostenfrei. Sie müssen für die Teilnahme kein Abo bei Zoom abschließen.
Die Nutzung von Zoom ist nur für den Veranstalter kostenpflichtig. Der Veranstalter ist „Juristische Fachseminare“.
Wenn Sie Ihr mobiles Gerät über WLAN nutzen, ist dies kostenfrei. Wenn Sie über ein mobiles Datenvolumen online gehen (also nicht über WLAN), wird die Nutzung von Ihrem entsprechenden Datenvolumen abgezogen und verursacht ggf. Gebühren entsprechend Ihrem Vertrag. Es empfiehlt sich also WLAN.
Bestehen bei der Nutzung von Zoom Datenschutzbedenken?
Bei der Nutzung von Zoom bestehen in der aktuellen Version keine Datenschutzbedenken.
In der Vergangenheit haben sich verschiedene Presseartikel mit Datenschutzfragen in Bezug auf die Nutzung von Zoom befasst, die zu teilweise kritischen Bewertungen gekommen waren. Diese stammen überwiegend aus den Jahren 2018 und 2019. Den dort geäußerten Sicherheitsbedenken hat Zoom mittlerweile durch verschiedene Änderungen im Programmkonzept Rechnung getragen. Dies betrifft zum einen Fragen der Verschlüsselung und zum anderen den unberechtigten Zugang zu Meetings. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch die „Juristischen Fachseminare“ bei der Nutzung von Zoom bereits minimiert worden.
Kann ich auch anonym an Online-Veranstaltungen teilnehmen?
Sie können in der Außendarstellung im Rahmen von Online-Seminaren Ihren Nutzernamen vollständig anonym gestalten, sodass andere Teilnehmende nichts über Ihre Identität erfahren. Nur die Juristischen Fachseminare erfahren Ihre Identität, was für den Nachweis nach § 15 FAO zwingend erforderlich ist.
2. Technischer Support, Nutzung von Kamera und Mikrofon
Was kann ich tun, wenn ich während des Seminars technische Probleme habe oder meine Verbindung abbricht?
Im Fall von technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte umgehend telefonisch, damit die Abwesenheit für eventuell gleichzeitig stattfindende Anwesenheitskontrollen berücksichtigt wird. Ggf. hilft es das Endgerät neu zu starten oder statt über den Router sind per Hotspot mit dem Internet zu verbinden. Hierbei kann unser Kundenservice Sie telefonisch beraten.
Muss ich meine Kamera in Online-Seminaren einschalten?
Bei Online-Seminaren müssen Sie die Kamera nicht eingeschaltet haben. Für unsere Referent/innen ist es jedoch grundsätzlich angenehmer wenigstens ein paar Gesichter derjenigen zu sehen, die anwesend sind.
Benötige ich ein Mikrofon, oder kann ich Fragen ausschließlich über den Chat stellen?
Grundsätzlich können alle Fragen über den Chat gestellt werden. U.U. bevorzugen es einzelne Referent/innen, wenn die Fragen per Mikrofon gestellt werden.