…hat an der Universität Freiburg Rechtswissenschaft studiert und war am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Nach Promotion und Referendariat in Freiburg arbeitete sie mehrere Jahre als Anwältin im Arbeitsrecht in Frankfurt und Stuttgart. Es folgten Stationen als Richterin an verschiedenen Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz, als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesarbeitsgericht sowie eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, bevor sie im September 2021 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt wurde.
Frau Dr. Bubach ist Mitglied des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts, der schwerpunktmäßig für Fragen des Arbeitsentgelts zuständig ist, was auch Annahmeverzugsvergütung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mehrarbeitszuschläge umfasst. Sie engagiert sich in der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht für den juristischen und kulturellen Austausch mit Japan. Seit vielen Jahren hält sie als Referentin Vorträge und führt Schulungen durch. Als Autorin ist sie u.a. folgenden Werken beteiligt
- Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
- KR – Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften
- Dörner / Luczak / Wildschütz / Baeck / Hoß – Handbuch Arbeitsrecht