Neben dem Sachverständigenbeweis kommt den Behandlungsunterlagen im Arzthaftungsfall eine besondere Bedeutung zu: Wegen der Indizwirkung inhaltlicher Richtigkeit entscheiden sie häufig den Prozess. Diese Indizwirkung ist näher zu beleuchten; sie hat auch beachtliche Ausnahmen.
Die Veranstaltung befasst sich aber noch mit weiteren Fragen um die Behandlungsunterlagen, z.B. mit der kostenfreien Einsichtnahme, mit Besonderheiten bei Aufklärungsformularen und bei einsichtfordernden Angehörigen oder Sozialversicherern, mit Versäumnissen bei der ärztlichen oder pflegerischen Dokumentation oder bei der Befundsicherung.
Schließlich wird sich auch mit der Frage befasst, ob über die reinen Behandlungsunterlagen hinaus auch weitere Dokumente von der Seite des Behandelnden eingefordert werden können, z.B. Änderungs- und Speicherdaten bei einer EDV-Dokumentation, Hygieneunterlagen, Unterlagen zur Qualitätssicherung, Korrespondenz der Klinik mit ihrem Haftpflichtversicherer.