In vielen Strafverfahren stellt sich die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Oft werden bereits im Ermittlungsverfahren psychiatrische Sachverständige zur Begutachtung herangezogen. Deren Einschätzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Verfahrensart, die Strafe und die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßregeln. Aufgabe der Verteidigung ist es, Gutachten kritisch zu hinterfragen und auch diesbezüglich Einfluss auf die Entscheidungen von Staatsanwaltschaft und Gericht zu nehmen. Dabei soll Sie dieses Seminar unterstützen.
Anhand der aktuellen BGH-Rechtsprechung und von Praxisbeispielen werden u.a. folgende Themen erörtert:
Auswahl und Rolle des psychiatrischen Sachverständigen
Der Schuldbegriff des StGB (Einsicht bzw. Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit)
Die Eingangskriterien des § 20 StGB
Häufige Störungsbilder (Affekt, Alkoholintoxikation,
Schizophrenie, Persönlichkeitsstörung usw.) und ihre Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit
Folgen aufgehobener oder erheblich verminderter Schuldfähigkeit