• Mittwoch, 6. August 2025
  • von 14:00 bis 16:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Familienrecht

Update Güterrecht / Nebengüterrecht Stand: August 2025

  • Familienrecht

Der Zugewinnausgleich ist eines der großen Themen, die in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung anwaltlich zu bewältigen sind. Die Fortbildungsveranstaltung geht grundlegend auf die Thematik ein, d. h. behandelt wird u.a. das Auskunftsrecht der Beteiligten, das Vermögen zu den maßgeblichen Stichtagen und der Zugewinn. Daneben spielt prozessual eine Rolle, in welcher Weise der Zugewinnausgleich aus dem Verbund ausgesondert werden und welche Bedeutung dabei der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (§ 1386 BGB) zukommen kann. Daneben werden insbesondere Bewertungs- und Berechnungsfragen angesprochen.

Das Nebengüterrecht gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Selbst wenn die Beteiligten während der Ehe keinen Zugewinn gewirtschaftet haben, also eine Verlust-gemeinschaft im Grunde genommen geführt wurde, müssen gemeinsame Kredite und Ähnliches abgewickelt werden.

 

U.a. wird behandelt:

  1. Teil: Zugewinnausgleich
  • Auskunftsanspruch – ordnungsgemäße Erfüllung OLG Koblenz FamRZ 2024, 286
  • Wertermittlungsanspruch OLG Naumburg FamRZ 2024, 266
  • Vorzeitiger Zugewinnausgleich, §§ 1385, 1386 BGB – BGH XII ZB 386/22 = FamRZ 2024, 466
  • Kosten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft OLG HH FamRZ 2025, 582
  • Zugewinnausgleich im Verbund
  • Verfrühter Scheidungsantrag OLG Karlsruhe FamRZ 2024, 481
  • Abtrennung aus Verbund
  • Zugewinnausgleich im isolierten Verfahren
  • Stichtagskorrektur bei verfrühtem Scheidungsantrag OLG Brandenburg NZFam 2025, 409
  • Abfindungen – Taktik! OLG Hamm FamRZ 2023, 586 (4 UF 167/20)
  • Variable Vergütungsbestandteile BGH NZFam 2024, 156
  • Bewertung einer freiberuflichen Praxis OLG Hamm NZFam 2024, 212
  • Verknüpfung von Zugewinn mit Umgang BGH NZFam 2024, 354

 

 

  1. Teil: Nebengüterrecht
  • Zuständigkeit der FamG, BGH FamRZ 2025, 42
  • Nutzungsentschädigung, BGH FamRZ 2025, 426; OLG Bamberg FamRZ 2025, 590
  • Nutzungsentschädigung – ordnungsgemäßes Verfahren, OLG Hamm NZFamR 2024, 285
  • Spekulationssteuer bei Übertragung von Miteigentum, BFH NZFam 2024, 527; BFH FamRZ 2023, 857
  • Doppelverwertung einer Gesamtschuld (BGH FamRZ 2024, 927)
  • Steuernachzahlungen, OLG Bamberg FuR 2023, 242
  • Auseinandersetzung eines Oder-Kontos, KG FamRZ 2025, 585
  • Ehebezogen Zuwendungen, OLG Bremen FF 2023,306
  • Ehegatteninnengesellschaft – Rechtsbindungswille (BGH, FamRZ 2024, 844)
  • Ehegattenaußengesellschaft – Überentnahmen (OLG Stuttgart, NZFam 2022, 658)
  • Schwiegerelternschenkungen, OLG Brandenburg, FamRZ 2024, 26

 

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Güterrecht und Nebengüterrecht werden tagesaktuell einbezogen.

 

Dr. Franz Thomas Roßmann
Referent

Dr. Franz Thomas Roßmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

ist als Rechtsanwalt in Volkach am Main tätig. Schwerpunktmäßig arbeitet er im Familienrecht (Fachanwalt für Familienrecht). Zu seinen familienrechtlichen Publikationen gehören: Taktik im familiengerichtlichen Verfahren (Roßmann), 7. Auflage 2025, Luchterhand, 869 Seiten Taktik im Unterhaltsrecht (Roßmann/Lentz), 5. Aufl. 2024, Luchterhand, 928 Seiten BGB Kommentar (Prütting, Wegen, Weinreich), 19. Auflage 2024,

Ihre Vorteile

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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Schnittstellen Familien- und Erbrecht
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