• Montag, 4. August 2025
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht oder im Steuerrecht

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Verschonungsregelungen beim betrieblichen Vermögen – 85 % und 100 % Befreiung

  • Erbrecht
  • Steuerrecht

Das Seminar stellt die grundsätzliche Systematik der Begünstigungs- und Verschonungsregelungen bei betrieblichen Vermögen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer anschaulich dar. Gleichzeitig werden die Teilnehmenden auf den neusten Stand gebracht. Die Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen sind recht komplex.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum 90 %-Test und zur Optionsfalle des BFH. Die Reaktionen der Finanzverwaltung auf die Urteile haben wichtige Auswirkungen, auf die sich die Beratungspraxis einstellen muss. In der Praxis wird die Optionsverschonung nur noch selten zu realisieren sein.

Das Seminar zeigt die Voraussetzungen der Befreiungen auf. Die Unterschiede in der Definition des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel sowie insbesondere der bedeutsamen Rechtsfolgen erläutert das Seminar ebenfalls.

·       Begünstigungsfähiges versus begünstigtes Vermögen

·       Verschonungsvoraussetzungen

o   Eingangsprüfung: 90 %-Test

o   Reaktion auf das Urteil des BFH zum 90 %-Test

o   Optionsverschonung in vollem Umfang

o   Optionsfalle des BFH

·       Verwaltungsvermögenskatalog und Ausnahmen

o   Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke

o   Geleistete Anzahlungen

o   Parkhaus als Verwaltungsvermögen

o   Wertpapiere

o   Finanzmittel

·       Verbundvermögensaufstellung

·       Investitionsklausel

·       Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

·       Hinweis: Nachversteuerungstatbestände

o   Lohnsummenregelung

o   Behaltensregelung

o   Überentnahmeverbot

Wilfried Mannek
Referent

Wilfried Mannek

Diplom-Finanzwirt, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Erbrecht oder Steuerrecht:

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  • Steuerrecht
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  • Do., 17.07.25
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