FAQ und Infos
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Relaunch unseres Webshops am 01.07.2025:
Wann wird der neue Webshop freigeschaltet?
Am 1. Juli 2025 geht unser neuer Webshop online.
Was passiert mit meinem bestehenden Kundenkonto?
Ihr Kundenkonto wird automatisch übernommen – basierend auf Ihrer bei uns registrierten E-Mail-Adresse.
Muss ich ein neues Konto anlegen?
Nein. Sie müssen kein neues Konto anlegen, lediglich beim ersten Login im neuen Shop die Funktion „Passwort vergessen“ nutzen, um ein neues Passwort festzulegen.
Warum kann mein altes Passwort nicht übernommen werden?
Aus Datenschutzgründen sind Passwörter verschlüsselt gespeichert und können/dürfen nicht übertragen werden.
Wie setze ich mein Passwort im neuen System zurück?
So legen Sie ganz einfach ein neues Passwort fest und aktivieren Ihr Kundenkonto im neuen System:
Gehen Sie auf www.juristische-fachseminare.de
Klicken Sie oben rechts auf das Konto-/Benutzer-Icon
Wählen Sie „Passwort vergessen“ → „Zurücksetzen“
Geben Sie Ihre registrierte E-Mail-Adresse ein
Folgen Sie dem Link in der E-Mail, um ein neues Passwort zu vergeben
Loggen Sie sich mit E-Mail und neuem Passwort ein
Was finde ich in meinem neuen Kundenkonto?
- Ihre bestehenden Buchungen für Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2025
- Ihre persönlichen Daten
- Rechnungen und Teilnahmezertifikate für neue Veranstaltungen
Was passiert mit alten Rechnungen und Zertifikaten?
Dokumente vor dem 30. Juni 2025 sind im neuen System nicht mehr online verfügbar. Sie können sie jedoch jederzeit über unseren Kundenservice anfordern. Wir senden Ihnen diese gerne per E-Mail zu.
Wo finde ich meine neuen Rechnungen und Zertifikate?
Alle Rechnungen und Teilnahmezertifikate ab dem 1. Juli 2025 stehen Ihnen wie gewohnt sodann im neuen Kundenkonto zum Download zur Verfügung.
Für Neukunden bei Erst-Registrierung:
Bei Registrierung eines neuen Kundenkontos muss ab sofort die verwendete Account-E-Mail Adresse im üblichen Double Optin Verfahren verifiziert werden. Dazu erhalten Sie nach Registrierung automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ihr Konto wird erst durch Klick auf diesen Link freigeschaltet.
Wie erreiche ich den Kundenservice?
Wir helfen Ihnen gerne weiter: Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch – die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website im Bereich Kontakt.
FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren und in den LIVE ONLINE-Fachanwaltslehrgängen:
Auf welchen Wegen kann ZOOM überhaupt genutzt werden, um LIVE ONLINE teilzunehmen?
Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung von ZOOM:
– Zum einen kann die Nutzung durch den ZOOM Client erfolgen. Dieser muss auf dem jeweiligen Gerät installiert werden. Hierfür benötigen Sie auf dem Gerät die entsprechenden Berechtigungen (Administratorrechte) zur Durchführung der Installation.
– Zum anderen kann die Nutzung über einen Webbrowser erfolgen. Das ZOOM Meeting wird dann als Seite im Browser dargestellt.
Welche der vorgenannten Nutzungsvarianten empfehlen Sie?
Wenn die Installation des ZOOM Clients möglich ist, sollten Sie diese Variante wählen.
In der Browser-Variante kann es – abhängig vom Browser und dessen Versionsnummer, ggf. auch durch Weiterentwicklungen des Browsers – gelegentlich zu Beeinträchtigungen und Kompatibilitätsproblemen kommen. Die wenigsten Rückmeldungen über Probleme haben wir derzeit bei Google Chrome feststellen können.
Welchen Browser kann ich für die Teilnahme an LIVE ONLINE nutzen?
Die gängigen Browser Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox unterstützen ZOOM, ebenso Safari von Apple. Achten Sie darauf, dass nach Möglichkeit die aktuelle Version des Browsers verwendet wird.
Was kann ich tun, wenn ich den ZOOM Client nicht installieren kann, etwa wegen fehlender Berechtigungen oder weil mein Arbeitgeber die Installation untersagt hat?
Sie können an LIVE Online dann über einen Browser teilnehmen, siehe den Punkt zuvor.
Ist jeder Browser für die Nutzung von ZOOM gleich gut geeignet?
Wir erhalten die meisten positiven Rückmeldungen zu Google Chrome. Gelegentlich erhalten wir Mozilla Firefox, Safari von Apple bzw. und Microsoft Edge Rückmeldungen, dass es vereinzelt Probleme in der Tonverbindung gibt. Wir empfehlen daher bevorzugt mit Google Chrome arbeiten!
Kann ich vor der Teilnahme eine Testverbindung aufbauen und das System sowie seine Funktionen ausprobieren?
Ja, ZOOM bietet die Möglichkeit eines Test-Meetings an, und zwar unter http://zoom.us/test . Sie können dort entweder die Installations-Variante oder die Browser-Variante ausprobieren.
Wenn Sie die Browser-Variante wählen, klicken Sie auf BEITRETEN. Wählen Sie dann die Variante „Wenn Sie die Anwendung nicht herunterladen oder ausführen können, starten Sie sie über Ihren Browser“. Sie können dann ggf. auch das Herunterladen des ZOOM-Client abbrechen oder den Download ignorieren.
Allerdings ZOOM in Realität auszuprobieren, geht über studieren mit dem o.g. ZOOM Test! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld Jetzt„!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang auf bei dem gebuchten Seminar später funktioniert!
Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!
Kann eine Teilnahme an LIVE ONLINE auch über Tablets und Smartphones erfolgen?
Ja, ZOOM bietet über den iTunes Store (Apple) und Google Play (Android) entsprechende Apps an, die den vollen Funktionsumfang bieten.
Bitte bedenken Sie, dass auf kleineren Displays der Komfort bei der Teilnahme u.U. geringer sein kann.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um LIVE ONLINE teilnehmen zu können?
Die genauen Systemanforderungen von ZOOM finden Sie hier https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362023-Systemanforderungen-f%C3%BCr-PC-Mac-und-Linux
Entstehen durch die Nutzung von ZOOM weitere Kosten?
Nein, Ihre Nutzung von ZOOM im Rahmen unserer LIVE ONLINE Veranstaltungen ist kostenfrei. Sie müssen für die Teilnahme insbesondere kein Abo bei ZOOM abschließen.
Die Nutzung von ZOOM ist für den Veranstalter nur kostenpflichtig. Veranstalter aber sind die „Juristischen Fachseminare“.
Wenn Sie Ihr mobiles Gerät über WLAN nutzen, ist dies kostenfrei. Wenn Sie über ein Mobil-Datenvolumen online gehen (also nicht über WLAN), dann geht die Nutzung von Ihrem entsprechenden Datenvolumen runter und kostet ggfs. entsprechende Gebühren entsprechend Ihrem Vertrag. Es empfiehlt sich also WLAN !
Bestehen bei der Nutzung von ZOOM Datenschutzbedenken?
Bei der Nutzung von ZOOM bestehen in der aktuellen Version keine Datenschutzbedenken.
In der Vergangenheit haben sich verschiedene Presseartikel mit Datenschutzfragen in Bezug auf die Nutzung von ZOOM befasst, die zu teilweise kritischen Bewertungen gekommen waren. Diese stammen ganz überwiegenden aus den Jahren 2018 und 2019. Den dort geäußerten Sicherheitsbedenken hat ZOOM mittlerweile durch verschiedene Änderungen im Programmkonzept Rechnung getragen. Dies betrifft zum einen Fragen der Verschlüsselung und zum anderen zum unberechtigten Zugang zu Meetings. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch die „Juristischen Fachseminare“ bei der Nutzung von ZOOM bereits minimiert worden. Unsere gesonderten Datenschutzhinweise für die LIVE Online Seminare mittels ZOOM finden Sie Hier!
Kann ich auch anonym an LIVE ONLINE Veranstaltungen teilnehmen?
Sie können in der Außendarstellung im Rahmen von LIVE ONLINE Seminaren ihren Nutzernamen vollständig anonym gestalten, so dass andere Teilnehmer nichts über ihre Identität erfahren. Nur die Juristischen Fachseminare erfahren Ihre Identität, was für den Nachweis nach § 15 FAO zwingend erforderlich ist.
In den LIVE ONLINE-Fachanwaltslehrgängen ist eine namentliche Teilnahme selbstverständlich zwingend, zumal sich der Lehrgang über insgesamt 120 Zeitstunden erstreckt und nur so der Austausch zwischen dem Referent(in), Teilnehmern und Veranstalter sinnvoll möglich ist,
Wie wird sichergestellt, dass die Teilnahme nach § 15 FAO anerkannt wird?
Die werden während der Veranstaltung mehrmals mündlich sowie per Chat aufgefordert zur Eingabe Ihres Vor- und Nachamens per CHAT an die „Juristischen Fachseminare“. Die Eingabe Ihres Namens dort entspricht der Unterschrift auf der Namensliste bei Präsenzveranstaltungen.
Die LIVE ONLINE Seminare sind den Präsenzveranstaltungen gleich gestellt, da sie die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sicher stellt.
15 Fortbildung FAO
(2) Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.