• Do., 14.01.2708:00 - 13:30 Uhr
  • Fr., 15.01.2708:00 - 13:30 Uhr
  • Sa., 16.01.2708:00 - 13:30 Uhr

Arbeitsrecht & Sozialrecht
Winterzauber – Österreich – Januar 2027

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: Fachgebiet Erbrecht/Familienrecht und Arbeitsrecht/Sozialrecht.

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Arbeitsrecht/Sozialrecht I, 14.01.2027: Rentnerbeschäftigung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Rentnerbeschäftigung

 

I Varianten der Rentnerbeschäftigung

– Entgelt- und zeitgeringfügige Beschäftigung

– Freie Mitarbeit und Beratervertrag

– Rentner auf Abruf

– Remote-Arbeiten aus dem Ausland

– Besonderheiten bei Lehrern

II Befristungsmöglichkeiten – Aktivrentner und Aufhebung des  Vorbeschäftigungsverbots
III Hinausschiebens-Vereinbarung und Änderung der Arbeitsbedingungen
IV Arbeitgeberpflichten bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
V Kombinationsmodell (Beschäftigung + Altersrente + Beitragsaktivierung)
VI Arbeiten und Rentenaufschub – Was bringt das?
VII Münchener-Modell (Arbeiten + Teilrente 99,99 %)
VIII Betriebsrentenstärkungsgesetz und Münchener-Modell
IX Kombination von (Teil-)Rente mit Altersteilzeit oder Wertguthaben
X Beitrag und Steuer („Aktivrente“ 2026)

Arbeitsrecht/Sozialrecht II, 15.01.2027: Betriebsprüfung und Statusfeststellung 2027

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Betriebsprüfung und Statusfeststellung 2027

I Risiken bei Rückabwicklung von Scheinselbstständigkeit
II Erhöhtes Aufdeckungsrisiko durch den Einsatz von KI-Tools durch DRV und Zoll – KI Compliance
III (Kein) Vertrauensschutz durch Betriebsprüfung, Rechtsprechung, Bescheide, Verwaltungshinweise
IV Berufsgruppenspezifische Besonderheiten (Gesundheitssektor, Lehrer, Geschäftsführer, IT-Experten, Lohnbuchhalter)
V Experteneinkauf durch zwischengeschaltete Ein- und Mehrpersonenverhältnisse
VI Grenzüberschreitender Personaleinsatz – Keine Angst vor dem internationalen Sozialversicherungsrecht!
VII Quo vadis Statusfeststellungsverfahren?
VIII Hybridmodell und hinausgeschobene Versicherungspflicht als aktuelle LösungsmodelleIX 
IX „Neue“ Selbstständigkeit – Statuswechsel gegen Aufpreis?
X Aktuelles aus Berlin und Kassel

Arbeitsrecht/Sozialrecht III, 16.01.2027: Aktuelles zur Krankheit im Arbeitsverhältnis aus arbeits-und sozialrechtlicher Sicht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Die durchschnittliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage pro Arbeitnehmer in Deutschland hat in den letzten Jahren einen neuen Höchststand erreicht. Arbeitgeber reagieren vor diesem Hintergrund vermehrt mit der Zurückbehaltung der Entgeltfortzahlung oder einer krankheitsbedingten Kündigung. Zur Bearbeitung dieser Mandate ist es unerlässlich die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu behalten.

Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Viele Details sind noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtssprechung des BAG zur Kündigung wegen Krankheit wird unter Berücksichtigung der Fallstricke des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX und der aktuellen Rechtssprechung des BAG zum Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX dargestellt. Europarechtliche Bezüge werden ebenso beleuchtet, wie sozialrechtliche Änderungen beim Krankengeld.

Was sind die Schwepunkte?

  • Einführung der eAU ab 1. Januar 2023
    • Übersicht über die gesetzliche Neuregelung
    • Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung
    • Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung (insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unter Berücksichtigung der telefonischen Krankschreibung)
  • Beweiswert der AU-Bescheinigung:
    • Grundsatz des BAG: Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen
    • Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG
  • Der Entgeltfortzahlungsanspruch
    • Fortsetzungserkrankung oder Ersterkrankung
    • Darlegungs-und Beweislast
  • Die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
    • Auswirkungen für die Praxis
    • Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB ?
  • Kündigung wegen Krankheit
    • Voraussetzungen – 3 Schritte- Prüfung
    • Prävention § 167 SGB IX
    • Kündigung als mittelbare Diskriminierung
    • Aktuelle Entscheidungen des EuGH
  • Auswirkungen im Sozialrecht:
    • Krankengeld
    • Die Meldeobliegenheiten

Änderungen bleiben Vorbehalten

Geplantes Tagungshotel:

Unser Tagungsort in Österreich:

Sportresort Hohe Salve GmbH

Meierhofgasse 26

6361 Hopfgarten im Brixental

Telefon: +43 5335 2420 513

E-Mail: event@hohesalve.at 

www.dashohesalve.at 

 

Hinweis für die Zimmerbuchung:

Es gibt ein Abrufkontingent für den Zeitraum 14. bis 16. Januar 2027.

Stichwort „Seminare und Genießen

Die Zimmer sind bis zum 12. Dezember 2026 abrufbar.

 

277 € Doppelzimmer zur Einzelnutzung

398€ Doppelzimmer

  • Preise pro Nacht inklusive Frühstück exklusive Ortstaxe

 

Zimmerreservierung per Mail oder Telefon (Telefon: +43 5335 2420 513 /E-Mail: event@hohesalve.at)

Unsere Referent*innen

Dr. Anja Katharina Euler
Referentin

Dr. Anja Katharina Euler

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg und Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg

studierte und promovierte an der Universität Konstanz. Sie ist seit Anfang 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. In der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg (www.euler-arbeitsrecht.de) berät sie mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Daneben berät und vertritt sie Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits-

Dr. Christian Zieglmeier
Referent

Dr. Christian Zieglmeier

Präsident des Sozialgerichts Landshut

absolvierte sein Jurastudium an der Universität Regensburg. Nach seinem Studium arbeitete er zunächst zwei Jahre (2004 – 2006) als Richter am Verwaltungsgericht Regensburg. Danach war er in den Jahren 2006 bis 2010 im Bayerischen Staatsministerium des Innern und im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen tätig. Im Jahre 2010 wechselte Herr Dr.

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