• Do., 22.10.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 23.10.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 24.10.2608:30 - 14:00 Uhr

Medizinrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2026

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 6 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

MedR/VerkR/VersR I, 22.10.2026: VVG AT

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht oder im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

1. VVG AT

Große praktische Bedeutung vor allem für die Personenversicherung haben die vielfältigen Fragen rund um den Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ausgerichtet an der rechtlichen Systematik u.a. folgende Dauerbrenner und besondere Probleme erörtern:

  • OLG Hamm v. 4.4.2025 u.a. zur Reichweite von Fragen und zur Notwendigkeit einer Begründung
  • OLG Braunschweig v. 11.9.2023 (nachgehend BGH v. 23.10.2024) u.a. zur Anfechtungsfrist und zum Einwand unzulässiger Rechtsausübung
  • OLG Schleswig v. 21.7.2025 u.a. zur sekundären Darlegungslast und Notwendigkeit einer plausiblen Erklärung
  • OLG Dresden v. 28.1.2025 u.a. zur Täuschung durch den Vater des VN
  • OLG Frankfurt v. 6.6.2025 u.a. zum Rücktritt beim „Tele-Underwriting“.

Daneben soll der Blick auf Obliegenheiten gerichtet werden, unnd zwar u.a. das sog. Aufgabeverbot nach § 86 Abs. 2 VVG, da bei Abfindungsvergleichen zu beachten sein kann: LG Köln, Urteil vom 29. Januar 2025 – 23 O 7/23 


2. Versicherer- und Vermittlerhaftung

Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:

Das OLG Nürnberg (Urteil v. 9.1.2025) hat sich vertieft mit den Voraussetzungen für eine Beratungsverzicht befasst; diese Entscheidung werden wir anhand der Rechtsprechung des BGH kritisch beleuchten.

Eine sehr interessante und lehrreiche Entscheidung stammt vom OLG Hamm (Urteil v. 26.6.2024); diese bestätigt und vertieft die „strenge“ Rechtsprechung zur Haftung des Makler bei der Umdeckung einer Krankenversicherung.

Auch hat sich der BGH (Beschluss v. 9.12.2024) u.a. zu einem typischen Fehler der Berufungsgerichte und zur möglichen Haftung bei unterbliebenem Abschluss einer Lebensversicherung geäußert.

Daneben werden wir einen Überblick über die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung  zum Umfang der Beratungspflichten des Versicherers geben (z.B.: OLG Saarbrücken v. 1.7.2025 und v. 4.9.2024 und OLG Oldenburg v. 10.9.2024).

 

Aktualisierungen bleiben vorbehalten!

 

 

MedR/VerkR/VersR II, 23.10.2026: Aktuelles Rechtsschutzversicherung und Private Unfallversicherung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht oder im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

1. Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung die praktisch wichtigen Fragen zur Rechtsschutzversicherung besprechen und systematisch einordnen; u.a. erörtern wir folgenden Entscheidungen:

  • BGH 15.10.2025 zu Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  • OLG München vom 19.11.2025 zum Regressanspruch des Versicherers gegen einen Rechtsanwalt
  • OLG Frankfurt 19.9.2025 zu Fragen rund um einen Stichentscheid
  • OLG Köln 25.2.2025 u.a. zu den Konsequenzen eines fehlerhaften Hinweises in der Deckungsablehnung
  • OLG Stuttgart 13.3.2025 u.a. zu den Kosten eines Stichentscheids.

 2. Aktuelles aus der Privaten Unfallversicherung

Wir werden in dieser Veranstaltung für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen unfallversicherungsrechtlichen Problemen besprechen. Dabei wird es insbesondere um die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Unfall“, eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen (hierbei den „Klassiker“ die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung), die Bemessung von Invalidität sowie die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Vorschäden/Degeneration gehen. U.a. folgende Entscheidungen sollen thematisiert werden:

  • Liegt ein bedingungsgemäßer Unfall bei Nervenschädigung durch ca. 25-minütiges Aneinanderklammern vor? – OLG Hamm v. 4.9.2024
  • Welche Anforderungen sind an eine rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung zu stellen? z.B. OLG Bamberg v. 3.7.2025, OLG Brandenburg v. 11.2./8.5.2025, OLG Dresden v. 27.2./11.3.2025
  • Kann eine ärztliche Invaliditätsfeststellung eine Schmerzsymptomatik auch ohne ausdrückliche Erwähnung erfassen? – OLG Nürnberg v. 29.9.2025
  • Ist eine ärztliche Invaliditätsfeststellung noch erforderlich, auch wenn der Versicherer sich auf den Fristablauf nicht berufen kann? – OLG Stuttgart v. 4.12.2025
  • Ermittlung des Invaliditätsgrades bei der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Abzug vorher oder nachher? – OLG Saarbrücken v. 4.2.2026
  • Sind bei der „Mitwirkungsklausel“ auch mittelbare Mitwirkungen (zB Medikamenteneinnahme) zu berücksichtigen? – BGH v. 3.12.2025

 

Aktualisierungen bleiben vorbehalten!

 

MedR/VerkR/VersR III, 24.10.2026: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht oder im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

1. Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Aktuell ist in der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung viel Dynamik, die in der anwaltlichen Praxis zu beachten ist. Mit Entscheidung v. 13.12.2023 hat der BGH vorgegeben, das maßgeblicher Prüfungszeitpunkt, der vom VN behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, die Prüfung darauf zu beschränken, aber zu kurz greift da der VN behauptet „seit dem“ bedingungsgemäß berufsunfähig zu sein. Was bedeutet das konkret im Prozess, vor allem wie weit hat die Prüfung zu gehen und gilt das „Stichtagsprinzip“ noch? Daneben wird ein weiterer Schwerpunkt die Nachprüfung sein: Welche Anforderungen sind an eine formell wirksame Nachprüfungsentscheidung zu stellen, insbesondere bei konkreter Verweisung? Und was bedeutet materiell „Wegfall von Berufsunfähigkeit“ bei gesundheitlicher Verbesserung: daas Spiegelbild bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit? Hier nimmt die Diskussion in der Rechtsprechung „Fahrt auf“! Auch viele andere Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis werden wir anhand aktueller Entscheidungen besprechen; und zwar insbesondere:

  • Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit („zum“, „seitdem“ und vor allem „bis wann“?) – OLG Celle v. 27.2. und 18.9.2025, OLG Saarbrücken v. 7.5.2025
  • Berufsunfähigkeit eines Kapitäns wegen Seedienstuntauglichkeit aufgrund Schwerhörigkeit Was heißt „infolge Krankheit usw.“? – OLG Frankfurt v. 27.3.2025
  • Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit bei gesundheitlicher Verbesserung „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit voraus? – OLG Oldenburg v. 9.12.2024, OLG München v. 13.11.2025, OLG Hamm v. 16.2.2024
  • Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren bei konkreter Verweisung: u.a. OLG Celle v. 21.8.2025; OLG Saarbrücken v. 7.5.2025, Thüringer OLG v. 19.6.2025, OLG Brandenburg v. 30.4.2025
  • Verweigerte Mitwirkung bei der Nachprüfung und unwirksamen Rechtsfolgenregelungen – OLG Rostock v. 13.10.2025

 

2. Haftpflichtversicherung

Zur Haftpflichtversicherung werden wir anhand der aktuellen Rechtsprechung für die forensische Praxis bedeutsame Fragen besprechen und systematisch – insbesondere mit Blick auf die grundlegenden Entscheidungen des BGH –  einordnen. Wir erörtern u.a.:

  • OLG Karlsruhe v. 6.3.2025 u.a. zu den möglichen Einwendungen im vorweggenommenen Deckungsprozess
  • OLG Düsseldorf v. 4.1.2024 u.a. zu einem Direktanspruch gegen einen Krankenhausträger
  • LG Duisburg v. 11.2.2025 u.a. zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei einer Haftpflichtversicherung von Krankenhausträgern
  • OLG München 24.11.2025 u.a. zum Versicherungsfall in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • OLG Karlsruhe 2.12.2025 u.a. zum Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten
  • OLG Köln 3.12.2025 u.a. zum Absonderungsrecht und zum Direktanspruch

Einzelheiten folgen!

 

Aktualisierungen bleiben vorbehalten!

 

Geplantes Tagungshotel:

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Erbrecht
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Unsere Referent*innen

Dr. Sven Marlow
Referent

Dr. Sven Marlow

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende

Udo Spuhl
Referent

Udo Spuhl

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Zivilkammer 24)

ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II. Herr Spuhl referiert im

Teilnahmegebühren für Mallorca FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

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