1. VVG AT
Große praktische Bedeutung vor allem für die Personenversicherung haben die vielfältigen Fragen rund um den Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ausgerichtet an der rechtlichen Systematik u.a. folgende Dauerbrenner und besondere Probleme erörtern:
- OLG Hamm v. 4.4.2025 u.a. zur Reichweite von Fragen und zur Notwendigkeit einer Begründung
- OLG Braunschweig v. 11.9.2023 (nachgehend BGH v. 23.10.2024) u.a. zur Anfechtungsfrist und zum Einwand unzulässiger Rechtsausübung
- OLG Schleswig v. 21.7.2025 u.a. zur sekundären Darlegungslast und Notwendigkeit einer plausiblen Erklärung
- OLG Dresden v. 28.1.2025 u.a. zur Täuschung durch den Vater des VN
- OLG Frankfurt v. 6.6.2025 u.a. zum Rücktritt beim „Tele-Underwriting“.
Daneben soll der Blick auf Obliegenheiten gerichtet werden, unnd zwar u.a. das sog. Aufgabeverbot nach § 86 Abs. 2 VVG, da bei Abfindungsvergleichen zu beachten sein kann: LG Köln, Urteil vom 29. Januar 2025 – 23 O 7/23
2. Versicherer- und Vermittlerhaftung
Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Das OLG Nürnberg (Urteil v. 9.1.2025) hat sich vertieft mit den Voraussetzungen für eine Beratungsverzicht befasst; diese Entscheidung werden wir anhand der Rechtsprechung des BGH kritisch beleuchten.
Eine sehr interessante und lehrreiche Entscheidung stammt vom OLG Hamm (Urteil v. 26.6.2024); diese bestätigt und vertieft die „strenge“ Rechtsprechung zur Haftung des Makler bei der Umdeckung einer Krankenversicherung.
Auch hat sich der BGH (Beschluss v. 9.12.2024) u.a. zu einem typischen Fehler der Berufungsgerichte und zur möglichen Haftung bei unterbliebenem Abschluss einer Lebensversicherung geäußert.
Daneben werden wir einen Überblick über die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflichten des Versicherers geben (z.B.: OLG Saarbrücken v. 1.7.2025 und v. 4.9.2024 und OLG Oldenburg v. 10.9.2024).
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