• 15. Januar 2026 bis 27. Juni 2026
  • 10 Unterrichtsblöcke

115. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – 2026

Live Online

Zugleich zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht; die Konzeption erfolgt nach der aktuellen Fachanwaltsordnung.

Lehrplan - 120 Zeitstunden - Themenübersicht

Im Rahmen der theoretischen Fachanwaltsausbildung im Umfang von 120 Stunden, werden folgende Aspekte abgedeckt:

  • Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses
  • Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Haftung, Betriebsübergang, Umstrukturierung
  • Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Befristung)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Aufhebungsvertrag, Anfechtung, sonstige)
  • Kündigungsschutzprozessrecht
  • Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts
  • Schutz besonderer Personengruppen
  • Grundzüge des Sozialversicherungsrechts
  • Recht der betrieblichen Altersversorgung
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitskampfrecht
  • Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht

Unterrichtsblock 01

Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 01
    • Do., 15.01.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
    • Fr., 16.01.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

    Unterrichtsblock 02

    Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 02
      • Fr., 23.01.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
      • Sa., 24.01.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

      Unterrichtsblock 03

      Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 03
        • Do., 05.02.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
        • Fr., 06.02.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

        Unterrichtsblock 04

        Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 04
          • Fr., 20.02.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
          • Sa., 21.02.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

          Unterrichtsblock 05

          Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 05
            • Do., 05.03.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
            • Fr., 06.03.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

            Unterrichtsblock 06

            Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 06
              • Fr., 20.03.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
              • Sa., 21.03.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

              Unterrichtsblock 07

              Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 07
                • Do., 09.04.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
                • Fr., 10.04.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

                Unterrichtsblock 08

                Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 08
                  • Fr., 24.04.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
                  • Sa., 25.04.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

                  Unterrichtsblock 09

                  Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 09
                    • Do., 07.05.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
                    • Fr., 08.05.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

                    Unterrichtsblock 10

                    Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – Unterrichtsblock 10
                      • Fr., 22.05.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)
                      • Sa., 23.05.202608:30 - 16:00 Uhr (6h)

                      Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

                      Der Fachanwaltslehrgang verteilt sich auf zehn Wochenenden mit jeweils zweitägigen Unterrichtsblöcken á sechs Unterrichtsstunden. Im Anschluss an die Unterrichtsblöcke finden über drei Tage die Klausuren in Präsenz statt. 

                      Tagesplan:

                        Beginn Ende
                      Unterricht 08:30 10:00
                      Pause 10:00 10:15
                      Unterricht 10:15 11:45
                      Mittagspause 11:45 12:45
                      Unterricht 12:45 14:15
                      Pause 14:15 14:30
                      Unterricht 14:30 16:00
                      Pausenzeit gesamt: 90min        

                      20 Tage LIVE ONLINE mit 6 Unterrichtsstunden pro Tag

                      • insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben)

                      3 Tage in PRÄSENZ Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden pro Tag

                      • insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrollen (von der FAO vorgegeben

                      Leistungskontrollen

                      Die erforderlichen Leistungskontrollen erfolgen im Anschluss an den Lehrgang an fünf Orten:
                      Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/M., München

                      Die abgefragten Inhalte teilen sich wie folgt auf: 

                      • Klausur 1: Unterrichtstage 1-7 (entspricht den Unterrischtsblöcken 1, 2, 3 und 4 zur Hälfte)
                      • Klausur 2: Unterrichtstage 8-14 (entspricht den Unterrischtsblöcken 4 zur Hälfte, 5, 6 und 7)
                      • Klausur 3: Unterrichtstage 15-20 (entspricht den Unterrischtsblöcken 8, 9 und 10)

                      Klausur 1

                      Inhalte umfassen die Unterrichtstage 1-7 (entspricht den Unterrischtsblöcken 1, 2, 3 und 4 zur Hälfte).

                      • Do., 25.06.26
                      • 08:30 - 13:30

                      Klausur 2

                      Inhalte umfassen die Unterrichtstage 8-14 (entspricht den Unterrischtsblöcken 4 zur Hälfte, 5, 6 und 7).

                      • Fr., 26.06.26
                      • 08:30 - 13:30

                      Klausur 3

                      Inhalte umfassen die Unterrichtstage 15-20 (entspricht den Unterrischtsblöcken 8, 9 und 10).

                      • Sa., 27.06.26
                      • 08:30 - 13:30

                      Attraktive Teilnahmegebühren
                      einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

                      1.740 €*

                      für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung

                      1.990 €*

                      für alle übrigen Rechtsanwälte

                      1.440 €*

                      für Referendare und Assessoren

                      (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)

                      300 €*

                      für die erforderlichen drei Klausuren

                      Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher Tagungsunterlagen:

                      • € 1.440, – zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
                      • € 1.740, – zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
                      • € 1.990, – zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
                      • € 300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

                      (Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!)

                       

                      Außerdem:

                      einen Mehrbucherrabatt von 10% aus Fachanwaltslehrgänge erhalten Sie

                      • ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
                      • für Teilnehmende, die bereits an einem unserer Fachanwaltslehrgänge teilgenommen haben

                      Materialien

                      Sie benötigen folgende Gesetzestexte:

                      • eine aktuelle arbeitsrechtliche Gesetzessammlung
                      • Sozialrechtsgesetzestexte

                      Sämtliche Seminarunterlagen/-skripe sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen.

                      Voraussetzungen

                      Anzahl der praktischen Fälle im Arbeitsrecht in einem 3-Jahres-Zeitraum vor Antragstellung, unabhängig vom Zeitraum des Lehrganges
                      100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.
                      Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
                      Beschlussverfahren sind nicht erforderlich. 

                      § 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
                      Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

                      1. Individualarbeitsrecht 
                        • a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, 
                        • b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, 
                        • c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, 
                        • d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, 
                        • e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
                      2. Kollektives Arbeitsrecht 
                        • a) Tarifvertragsrecht, 
                        • b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, 
                        • c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts, 
                      3. Verfahrensrecht.

                      Technische Voraussetzungen

                      • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
                      • Stabile Internetverbindung
                      • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
                      • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

                      Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

                      Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

                      Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht:

                      Live online
                      • Di., 08.07.25
                      • 09:15 - 12:00
                        • Dr. Thomas Banse
                      • Arbeitsrecht
                      • Insolvenzrecht
                      • 1 Einheit
                      Vorsicht – Stolperfallen im Insolvenzarbeitsrecht
                      Live online
                      • Do., 10.07.25
                      • 15:30 - 17:00
                      • Arbeitsrecht
                      • 4 Einheiten
                      • Einzeln buchbar
                      Part 4 von 4:
                      Prof. Dr. Christian Picker: Was ist Arbeitszeit?
                      Live online
                      • Do., 10.07.25
                      • 09:30 - 11:00
                      • Arbeitsrecht
                      • 4 Einheiten
                      • Einzeln buchbar
                      Part 1 von 4:
                      Dr. Fabian Pulz: Aktuelle Rechtsprechung zur Gleichbehandlung – AGG und Teilzeit
                      Live online
                      • Do., 10.07.25
                      • 11:15 - 12:45
                      • Arbeitsrecht
                      • 4 Einheiten
                      • Einzeln buchbar
                      Part 2 von 4:
                      Prof. Dr. Christian Arnold, LL.M.: KI und Chatbots – Chancen und Risiken im Arbeitsrecht