Die Kostenregelungen der §§ 154 ff. VwGO sowie des § 80 VwVfG sind wichtige Vorschriften, welche sich auf das anwaltliche Vorgehen in erheblichem Maße auswirken, wie z.B. in den Bereichen:
· Widerspruchsverfahren
· Erledigung im laufenden Verfahren und zwischen den Instanzen
· Untätigkeitsklage
· § 80 VII VwGO
· Beiladung
· Ermessensfehler
· Privatgutachten
· Vergleich
· Auswahl zwischen Vornahme- oder Bescheidungsklage
Ziel des Seminars ist es daher im ersten Schritt, die Teilnehmer mit den einzelnen Vorschriften des verwaltungsprozessualen Kostenrechts – auch den eher exotischen Regelungen – vertraut zu machen, so dass diese sowohl im anwaltlichen Vorgehen berücksichtigt werden können als auch dem Mandanten das Kostenrisiko möglichst passgenau präsentiert werden kann.
Im Weiteren gilt es dann, den Teilnehmern in geeigneten Bereichen Ideen mit auf den Weg zu geben, wie sich eine Fallbearbeitung kostenrechtlich optimieren lässt.