Wir werden in dieser Veranstaltung für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen unfallversicherungsrechtlichen Problemen besprechen. Dabei wird es insbesondere um die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Unfall“, eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen (hierbei den „Klassiker“ die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung), die Bemessung von Invalidität sowie die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Vorschäden/Degeneration gehen. U.a. folgende Entscheidungen sollen thematisiert werden:
– Wann liegt ein bedingungsgemäßer Unfall vor? – Unfallereignis: LG Siegen v. 29.11.2023, OLG Saarbrücken v. 13.3.2024/ unfallbedingter Gesundheitsschaden: OLG Dresden v. 21.1.2025 (Ruptur der Supraspinatussehne bei degenerativen Vorschäden und erst später Bildgebung), LG Freiburg v. 22.2.2024 (Auffahrunfall: Rotatorenmanschettenruptur und Schultersteife unfallbedingt?)
– Invaliditätsleistung, insbesondere rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung (Anforderungen; Versäumen ggf. unschädlich nach § 186 S. 2 VVG, § 242 BGB): u.a. OLG Braunschweig v. 12.2.2025, OLG Celle v. 6.3.2024, OLG Saarbrücken v. 18.10.2023
– Treuwidrigkeit der Rückforderung – OLG Saarbrücken v. 13.3.2024
– „Mitwirkung“: Unter welchen Voraussetzungen sind (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen? – OLG Dresden v. 21.1.2025, OLG Bamberg v. 2.7.2024