Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Das OLG Nürnberg (Urteil v. 9.1.2025) hat sich vertieft mit den Voraussetzungen für eine Beratungsverzicht befasst; diese Entscheidung werden wir anhand der Rechtsprechung des BGH kritisch beleuchten.
Eine sehr interessante und lehrreiche Entscheidung stammt vom OLG Hamm (Urteil v. 26.6.2024); diese bestätigt und vertieft die „strenge“ Rechtsprechung zur Haftung des Makler bei der Umdeckung einer Krankenversicherung.
Auch hat sich der BGH (Beschluss v. 9.12.2024) u.a. zu einem typischen Fehler der Berufungsgerichte und zur möglichen Haftung bei unterbliebenem Abschluss einer Lebensversicherung geäußert.
Daneben werden wir einen Überblick über die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflichten des Versicherers geben (z.B.: OLG Saarbrücken v. 4.9.2024 und OLG Oldenburg v. 10.9.2024).