Wichtig für alle Sparten sind die grundlegenden Themen des „Allgemeinen Teils“ des VVG, und hierbei vor allem Rücktritt und Anfechtung wegen „vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung / arglistiger Täuschung“ und Fragen zur Leistungsfreiheit wegen der Verletzung „vertraglicher Obliegenheiten“! Daneben können aber auch immer wieder Fragen aus dem Bereich der Versicherung für fremde Rechnung bedeutsam sein.
1. Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung folgende Dauerbrenner zur vorvertraglichen Anzeigepflicht / arglistigen Täuschung erörtern:
– Reichweite und Grenzen des Fragerechts – KG v. 24.11.2023 u. 12.1.2024
– Wie sind Fragen auszulegen? – u.a. OLG Schleswig v. 8.1.2024
– Sind sog. Globalfragen zulässig? – OLG Dresden v. 10.10.2023
– Wann entsteht eine spontane Anzeigeobliegenheit? – OLG Dresden v. 21.3.2024
– Reichweite und Grenzen der Maklerzurechnung – u.a. OLG Düsseldorf v. 23.4.2024
2. Die in den §§ 43 ff. VVG geregelte Versicherung für fremde Rechnung bereitet in der gerichtlichen Praxis immer wieder Schwierigkeiten, weswegen wir Grundlegendes hierzu insbesondere anhand von zwei Hinweisbeschlüssen des
– OLG Düsseldorf v. 11.1.2024 und 29.6.2023
besprechen wollen.
3. Wir werden über die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ sprechen. Daneben werden anhand jüngerer Entscheidungen typische Fragestellungen zur Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, die regelmäßig Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen sind, wie etwa die Zurechnung des Verhaltens / Verschuldens Dritter und Anforderungen an die Verletzung der Aufklärungsobliegnheiten thematisiert:
– Wird dem VN das Maklerverhalten bei Falschangaben zugerechnet und ggf. unter welchen Voraussetzungen? Aufklärungobliegenheit nur auf Fragen des VR!? – BGH v. 13.12.2023 (Rev.-E. zu OLG Frankfurt a.M. v. 7.12.2022)
– Leistungsfreiheit wegen Falschangabe zur Alkoholisierung in der Unfallversicherung und Kenntnis: OLG Dresden v. 15.4.2024