Aktuell ist in der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung viel Dynamik, die in der anwaltlichen Praxis zu beachten ist. Mit Entscheidung v. 13.12.2023 hat der BGH vorgegeben, das maßgeblicher Prüfungszeitpunkt, der vom VN behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, die Prüfung darauf zu beschränken, aber zu kurz greift da der VN behauptet „seit dem“ bedingungsgemäß berufsunfähig zu sein. Was bedeutet das konkret im Prozess, vor allem wie weit hat die Prüfung zu gehen und gilt das „Stichtagsprinzip“ noch? Daneben wird ein weiterer Schwerpunkt die Nachprüfung sein: Welche Anforderungen sind an eine formell wirksame Nachprüfungsentscheidung zu stellen, insbesondere bei konkreter Verweisung? Und was bedeutet materiell „Wegfall von Berufsunfähigkeit“ bei gesundheitlicher Verbesserung: Spiegelbild bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit? Hier nimmt die Diskussion in der Rechtsprechung „Fahrt auf“! Auch viele andere Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis werden wir anhand aktueller Entscheidungen besprechen; und zwar insbesondere:
– Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit („zum“, „seitdem“ und vor allem „bis wann“?) – OLG Celle v. 27.2.2025, OLG Saarbrücken 7.5.2025
– Berufsunfähigkeit eines Kapitäns wegen Seedienstuntauglichkeit aufgrund Schwerhörigkeit? – OLG Frankfurt v. 27.3.2025
– Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit voraus? – OLG Oldenburg v. 9.12.2024, OLG München v. 1.8.2024, OLG Hamm v. 16.2.2024
– Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren (im Prozess): – gesundheitliche Verbesserung: OLG Hamm v. 16.2.2024; konkrete Verweisung: u.a. OLG Saarbrücken v. 7.5.2025, Thüringer OLG v. 19.6.2025, OLG Brandenburg v. 30.4.2025