• Freitag, 7. November 2025
  • von 11:45 bis 14:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Versicherungsrecht

Part 2:

Update Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherungsrecht

Aktuell ist in der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung viel Dynamik, die in der anwaltlichen Praxis zu beachten ist. Mit Entscheidung v. 13.12.2023 hat der BGH vorgegeben, das maßgeblicher Prüfungszeitpunkt, der vom VN behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, die Prüfung darauf zu beschränken, aber zu kurz greift da der VN behauptet „seit dem“ bedingungsgemäß berufsunfähig zu sein. Was bedeutet das konkret im Prozess, vor allem wie weit hat die Prüfung zu gehen und gilt das „Stichtagsprinzip“ noch? Daneben wird ein weiterer Schwerpunkt die Nachprüfung sein: Welche Anforderungen sind an eine formell wirksame Nachprüfungsentscheidung zu stellen, insbesondere bei konkreter Verweisung? Und was bedeutet materiell „Wegfall von Berufsunfähigkeit“ bei gesundheitlicher Verbesserung: Spiegelbild bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit? Hier nimmt die Diskussion in der Rechtsprechung „Fahrt auf“! Auch viele andere Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis werden wir anhand aktueller Entscheidungen besprechen; und zwar insbesondere:

 

– Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit („zum“, „seitdem“ und vor allem „bis wann“?) – OLG Celle v. 27.2.2025, OLG Saarbrücken 7.5.2025

– Berufsunfähigkeit eines Kapitäns wegen Seedienstuntauglichkeit aufgrund Schwerhörigkeit? – OLG Frankfurt v. 27.3.2025

– Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit voraus? – OLG Oldenburg v. 9.12.2024, OLG München v. 1.8.2024, OLG Hamm v. 16.2.2024

– Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren (im Prozess): – gesundheitliche Verbesserung: OLG Hamm v. 16.2.2024; konkrete Verweisung: u.a. OLG Saarbrücken v. 7.5.2025, Thüringer OLG v. 19.6.2025, OLG Brandenburg v. 30.4.2025

Udo Spuhl
Referent

Udo Spuhl

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Zivilkammer 24)

ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II. Herr Spuhl referiert im

Dr. Sven Marlow
Referent

Dr. Sven Marlow

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende

Dieses Seminar ist Part 2 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Versicherungsrecht – am 07.11.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Update zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung

  • Fr., 07.11.25
  • 08:30 - 11:15
    • Dr. Sven Marlow
    • Udo Spuhl
Part 3:

Aktuelles zur privaten Krankenversicherung

  • Fr., 07.11.25
  • 15:00 - 17:45
    • Dr. Gerold R. Gramse

Zeitplan

Part 3:

Aktuelles zur privaten Krankenversicherung

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Update zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Update Berufsunfähigkeitsversicherung

  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Versicherungsrecht:

Live online
  • Di., 16.12.25
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Sven Marlow
    • Udo Spuhl
  • Versicherungsrecht
  • 1 Einheit
BGH aktuell – Aktuelles aus der Rechtsprechung des BGH
Live online
  • Di., 16.12.25
  • 09:30 - 12:15
    • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
  • Versicherungsrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles zum Sachversicherungsrecht
Live online
  • Fr., 27.02.26
  • 09:00 - 11:45
    • Udo Spuhl
    • Dr. Sven Marlow
  • Versicherungsrecht
  • 1 Einheit
Update Allgemeiner Teil des VVG
Live online
  • Mi., 04.03.26
  • 09:00 - 11:45
    • Wolfgang Wellner
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • 1 Einheit
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden, Teil I