Aktuelles aus der Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht
In dieser Veranstaltung geht es – spartenübergreifend – um wichtige, aktuelle Entscheidungen des BGH zum Versicherungsrecht aus jüngerer Zeit. Insbesondere sollen folgende Entscheidungen besprochen werden:
– BGH v. 3.12.2025 – Unfallversicherung: Sind bei der Mitwirkungsklausel auch mittelbare Mitwirkungen (zB Medikamenteneinnahme) zu berücksichtigen?
– BGH v. 10.12.2025 – Unwirksamkeit einer Klausel zur Herabsetzung des Rentenfaktors bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente)
– BGH v. 20.8.2025 – Pflegegrade statt Pflegestufen: Was nun?
– Mit Urteil v. 12.3.2025 hat der BGH die umstrittene Frage der Wirksamkeit einseitiger Ersetzungen unwirksamer Klausel über die Herabsetzung des Krankentagegeldes entschieden.
– Der BGH hat am 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ entschieden. Wir werden besprechen, wie mit dieser Entscheidung in der Praxis umgegangen werden kann. Daneben hat der BGH sich in dieser Entscheidung auch zur Darlegungs- und Beweislast vor Arglist und der Zurechnung des Verhaltens / Verschuldens Dritter geäußert.
Konkretisiert hat der BGH (Urteil v. 22.5.2024) seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage.
Zur Hausratversicherung hat sich der BGH (Urteil v. 17.4.2024) mit dem Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls sowie der Vortäuschung des Versicherungsfalls befasst.
Daneben werden wir uns anhand einer wichtigen Entscheidung des BGH (Urteil v. 16.5.2024) mit dem Regress des Rechtsschutzversicherers beim Anwalt beschäftigen und insbesondere die Grenzen der Regressmöglichkeit aufzeigen.
Auch hat sich der BGH (Beschluss v. 9.12.2024) u.a. zu einem typischen Fehler der Berufungsgerichte und zur möglichen Haftung bei unterbliebenem Abschluss einer Lebensversicherung geäußert.