Bei der Regulierung der meisten Unfallschäden im Straßenverkehr stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Kaskoversicherung des Mandanten in Anspruch zu nehmen.
Ziel dieser Fortbildungsveranstaltung ist es, die wichtigsten Grundlagen der Kaskoversicherung anhand der aktuellen Rechtsprechung zu wiederholen. Im Focus stehen insbesondere die versicherten Ereignisse (Diebstahl, Wildschaden, Überschwemmung, Unfall), aber auch die Abrechnung des Kaskoschadens. Sodann werden die wichtigsten Einwendungsmöglichkeiten des Kaskoversicherers (grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls durch Alkoholisierung, Obliegenheitsverletzungen durch falsch ausgefüllten Fragebogen oder Verkehrsunfallflucht) behandelt.
1. Versichertes Ereignis der Entwendung
a.) Abgrenzung versicherter Diebstahl vom Betrug (3 Einführungsfälle BGH VersR 1975, 22; OLG Saarbrücken r+s 2007, 314; OLG Köln r+s 2008, 373)
b) Entwendung durch Unterschlagung
c) Entwendung durch unbefugten Gebrauch
d) Deckung von Fahrzeugschäden in der Teilkaskoversicherung
e) Nachweis der Entwendung – Zweistufenmodell des BGH
2. Schäden durch Diebstahl nicht versicherter Teile wie USB- Sticks (LG Frankfurt, Urt. v. 11.1.2016-16 S 98/15
3. Beweislast bei Wildschaden und bei Schäden durch Ausweichen (KG Berlin, Beschl. v. 05.02.2021 – 6 U 68/19)
4. Versicherungsschutz bei zu Zusammenstoß mit Wild und nachfolgendem Schaden (OLG Hamm, Beschl. v. 07.10.2020 – 20 U 128/20; OLG München Urt. v. 24.7.2015-10 U3566/14
5. Naturereignisse/Überschwemmung; Hineinfahren in überschwemmte Fahrbahn (OLG Karlsruhe 9 U 4 /18)
6. Versicherter Unfall bei Aufprall auf Bodenschwelle? (LG München, Urt. v. 13.1.2017-10 O3458/16 einerseits, LG Nürnberg, Urt. v. 3.3.2016-8O7495/15 andererseits)
7. Grundzüge der Entschädigungsleistung in der Kaskoversicherung
a) bei Totalschaden, Reparaturschaden, Neupreisentschädigung
b) Ersatz der Kosten der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt
c) Ermittlung des Restwertes bei fiktiver Veräußerung des Fahrzeugs