Das Verkehrsrecht zieht sich durch alle drei großen Rechtsgebiete. Diese Bandbreite macht es erforderlich, dass der Fachanwalt stets rechtlich auf dem neuesten Stand ist. Das gilt für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und OWI genauso wie im Kauf- und Leasingrecht. Dazu kommt das Fahrerlaubnisrecht. In allen Bereichen gab und gibt es regelmäßig erhebliche Bewegung. Dabei muss stes beachtet werden, dass gerade im Verkehrsrecht der Mandant mit eigenen Wertungen und Erwartungen aus der Laiensphäre auftritt. Das führt zu hohen Anforderungen an die Arbeit mit dem Mandanten und eine erfolgreiche Verfahrens- und Prozessführung. Im Seminar wird ein Überblick über spannende Entwicklungen in all diesen Bereichen gegeben, wozu auch die Verkehrsunfallregulierung gehört.