In der dreiteiligen LIVE ONLINE Seminarreihe erhalten die Teilnehmer eine gründliche Einführung in die Rechtsschutzversicherung, die sich mit allen für den anwaltlichen Praktiker wichtigen bzw. besonders häufig auftretenden Fragestellungen beschäftigt. Eingegangen wird zwar auch auf wichtige aktuelle Rechtsprechung, nach dem Motto „weniger ist mehr“ wird aber besonderer Wert auf die systematische Herangehensweise, das Verständnis der ARB und eine intensive Beschäftigung mit der BGH- Rechtsprechung gelegt, anstatt auf Detailrechtsprechung, welche die Teilnehmer anschließend auch selbst recherchieren, finden und verstehen werden. Ziel ist also die sicherere und effektive Bearbeitung von Rechtsschutzschäden in einer schrittweisen Herangehensweise, bzw. die Vermittlung eines Prüfungsschemas anhand der Struktur der ARB und der wichtigsten Rechtsprechung, insbesondere natürlich der des BGH.
Di, 07. Oktober 2025, 14:00-16:45 Uhr (2,5h)
Teil 1: Systematik und versichertes Risiko
Hier geht es vor allem um den richtigen Einstieg in die Fallbearbeitung, die Abgrenzung zu Problemen aus dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, die Rechtschutzformen und Leistungsarten und die Ausschlussklauseln.
Di, 21. Oktober 2025, 13:45-16:30 Uhr (2,5h)
Teil 2: Versicherungsfall und Obliegenheiten
Hier wird es um die Regelungen zum Versicherungsfall und die einschlägige BGH- Rechtsprechung vor allem des letzten Jahres gehen, die den Großteil der bisherigen Rechtsprechung und Literatur zu Makulatur hat werden lassen und die teilweise noch nicht in der Kommentierung berücksichtigt werden konnte. Weiterer Schwerpunkte wird BGH Rechtsprechung zu den Schadenminderungsobliegenheiten sein.
Di, 25. November 2025, 13:30-16:15 Uhr (2,5h)
Teil 3: Einwand fehlender Erfolgsaussichten, Obliegenheiten, Regresse und der Umgang mit den von den Musterbedingungen abweichenden ARB
In diesem Teil werden zunächst der Einwand fehlender Erfolgsaussichten und Fragen des Leistungsumfangs behandelt, bevor auf Regressansprüche des Versicherers gegen den Rechtsanwalt und die Reaktionen der Versicherer auf die BGH- Rechtsprechung in den aktuellen Bedingungswerken eingegangen wird.
Der Referent, RA / FA Joachim Cornelius-Winkler, war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Schadenleiter einer Rechtsschutzversicherung, ist (Ko-) Autor des Rechtsschutzkommentars „Harbauer“ , eines Grundrisses zur Rechtsschutzversicherung und weiterer Buch- und Zeitschriftenveröffentlichungen und ist als Lehrbeauftragter an den Universitäten Hamburg und Münster tätig. Sowohl in Fachkreisen als auch in Publikumszeitschriften (Capital, Focus) wird er immer wieder als „der“ anwaltliche Spezialist der Rechtsschutzsparte genannt.